Der Zürcher Regierungsrat bezieht zu zwei pikanten Flughafen-Geschäften Stellung: Die Initiative Pistenveränderungen vors Volk befürwortet er – und er verwahrt sich gegen verstärkte Einflussnahme des Bundes.
Die Zürcher Regierung unterstützt, dass in jedem Fall das Volk das letzte Wort hat, wenn die Flughafen Zürich AG das Pistensystem ausbauen will. Dies fordert das Komitee Pro Flughafen mit der Initiative «Pistenveränderungen vors Volk» , die im Kanton Zürich an die Urne gelangen wird. Heute sind Beschlüsse des Kantonsrats zu Pistenausbauten nur referendumsfähig, wenn sie zustimmend ausfallen. Lehnt das Parlament beantragte Verlängerungen ab, ist dies ein abschliessender Entscheid.
Mitspracherechte ausbauen
Der Regierungsrat erachtet die mit der Volksinitiative vorgeschlagene Gesetzesänderung zur Ausdehnung der Mitspracherechte des Volkes als sinnvoll und verhältnismässig, wie er am Dienstag mitgeteilt hat. Aufgrund der grossen Bedeutung des Flughafens Zürich für die Zürcher Bevölkerung als einer der wichtigsten Infrastrukturanlagen des Landes sei es legitim, dass die Mitspracherechte auch dann zur Anwendung gelangten, wenn der Kantonsrat ein Projekt des Flughafens ablehne. Zu einem konkreten Vorhaben äussert sich der Regierungsrat nicht. Er betont, Gegenstand der vorliegenden Volksinitiative sei nicht die Zustimmung oder Ablehnung der Stimmbevölkerung zu einem allfälligen künftigen Pistenausbauprojekt der Flughafen Zürich AG, es gehe lediglich um eine Anpassung der Mitspracherechte.
Mit der Initiative zielt das Komitee konkret auf Verlängerungen der Pisten 28 und 32, die der Kantonsrat noch in der Zusammensetzung der letzten Legislatur ablehnte. Um Kapazitätsverluste zu vermeiden, wäre der Ausbau aber nötig, sollte der Staatsvertrag mit Deutschland doch noch umgesetzt werden oder würde das Ostkonzept mit Landungen aus dem Osten aus anderen Gründen verstärkt angewendet.
Kritik an Plänen des Bundes
Kritisch äussert sich der Regierungsrat zur luftfahrtpolitischen Strategie des Bundes. Im aktualisierten Bericht über die Luftfahrtpolitik (Lupo), den das Bundesamt für Zivilluftfahrt in die Konsultation geschickt und von der NZZ im Oktober publik gemacht worden ist, wird ein vermehrter Einfluss des Bundes auf die Landesflughäfen angestrebt, etwa über verbindliche in der Sachplanung vorgegebene Leistungsziele oder über die Neuerung, dass die Bundesversammlung Grundsatzentscheide fällen kann. Der Zürcher Regierungsrat ist mit dieser Stossrichtung nicht einverstanden. Kritik über er auch daran, dass die Sicherheitskosten auf die Standortkantone abgewälzt werden sollen.
Richtig ist für die Zürcher Regierung zwar, dass die Luftfahrtpolitik klare Zielsetzungen brauche, die der grossen Bedeutung des Luftverkehrs für die Lebens- und Standortqualität der ganzen Schweiz Rechnung trügen. Für eine nachhaltige Entwicklung des Flughafens Zürich und dessen langfristigen Akzeptanz in der Bevölkerung müsse neben der Sicherheit und der Kapazität aber auch die Lärmbelastung der Bevölkerung berücksichtigt werden. Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung könne ein Flughafen nicht betrieben werden. Immerhin trage die Zürcher Bevölkerung die Hauptlast der Lärmbelastung durch den Betrieb des Flughafens Zürich.
Abzulehnen ist aus Sicht des Regierungsrates die Aussage im Berichtsentwurf, wonach sich der Bundesrat in Zukunft die Option offen halten will, Grundsatzentscheidungen zu den Landesflughäfen auf Bundesebene mit referendumsfähigen Beschlüssen zu fällen. Dieser verstärkte Einfluss des Bundes würde eine Beschneidung der kantonalen Mitsprache in Flughafenfragen gleichkommen, schreibt die Regierung. Für ein solches Misstrauensvotum gegenüber den Standortkantonen bestehe kein Anlass.