Die Flughafen Zürich AG hat dem BAZL das Betriebsreglement 2014 zur Genehmigung eingereicht. Um Missverständnissen vorzubeugen: das ist erst das Gesuch. Vom BAZL wurde noch gar nichts bewilligt.
Wichtige Veränderungen, vor allem wenn sie negativ sind, werden selten bereits in einer Medienmitteilung erwähnt, sondern sind nur gut versteckt in den Unterlagen zu finden. Wir können deshalb vor dem Sichten der Unterlagen nicht konkret Stellung nehmen.
Positiv bewerten wir, dass die Südstarts geradeaus gemäss Medienmitteilung nicht im Gesucht enthalten sind. Es ist erfreulich, dass unsere Argumente offensichtlich Gehör gefunden haben.
VFSN, 14.10.2014