Die Anpassungen des Betriebsreglements werden unter dem Titel Betriebsreglement 2014 zusammengefasst. Inhaltlich geht es dabei um die Umsetzung weiterer Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich, darunter insbesondere um eine Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten des Flughafens. Im Hinblick auf eine allfällige Inkraftsetzung des 2012 mit Deutschland abgeschlossenen Staatsvertrags beantragt der Flughafen zudem, die darin vereinbarte erste Reduktion der Flugzeiten über Deutschland ins Betriebsreglement zu übertragen. Nicht Bestandteil des Betriebsreglements 2014 sind Starts in Richtung Süden geradeaus oder das ertüchtigte Ostkonzept mit den Verlängerungen der Pisten 28 und 32. Das BAZL legt das Betriebsreglement 2014 in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Zürich öffentlich auf.
Der zum Betriebsreglement erstellte Umweltverträglichkeitsbericht zeigt, dass sich die Fluglärmbelastung insgesamt nicht markant verändert. Lokale Verschiebungen führen aber dazu, dass die im Bericht ausgewiesene Lärmbelastung nicht mehr mit der Lärmkurve im Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) übereinstimmt. Auf Antrag der Flughafen Zürich AG sieht das BAZL daher vor, die Lärmkurve im SIL-Objektblatt anzupassen. Zu dieser Anpassung können sich die betroffenen Kantone und Gemeinden sowie die Bevölkerung äussern.
Das Baugesuch für die Schnellabrollwege ab den Pisten 28 und 34 hatte der Flughafen bereits 2003 zusammen mit dem vorläufigen Betriebsreglement eingereicht. Die 2007 vom UVEK erteilte Plangenehmigung wurde vom Bundesgericht wegen einer fehlenden raumplanerischen Grundlage im SIL in der Folge allerdings aufgehoben. Im Sommer 2013 schuf der Bundesrat diese Grundlage, der Flughafen reichte das Gesuch für diese Rollwege sodann erneut ein. Das Plangenehmigungsgesuch wird im Kanton Zürich aufgelegt. Die Einsprachefrist läuft vom 20. Oktober bis zum 18. November 2014.
Die Bevölkerung kann sich in dieser Zeit auch zu den Änderungen am SIL-Objektblatt äussern. Vor einem abschliessenden Entscheid holt das BAZL auch die Stellungnahmen der zuständigen Fachstellen der betroffenen Kantone sowie des Bundes ein. Zur Stellungnahme eingeladen werden ferner die Kantone St. Gallen und Thurgau sowie die süddeutschen Gebietskörperschaften.