Nicht nur der Staatsvertrag ist im „Tiefkühlfach“. Alle heiklen juristischen und politischen Fragen rund um den unsäglichen Flughafenbetrieb werden systematisch und permanent durch die jeweils zuständigen Entscheidungsträger „aufs Eis gelegt“ und auf die lange Bank geschoben:
- Seit 11 Jahren haben wir Südanflug. Bis dato hat der Flughafen keinen einzigen Franken in Lärmschutzmassnahmen zum Schutze der Bürger wegen der Südanflüge investiert. So hat z.B. am 22. April 2014 die die Instruktionsrichterin des Bundesverwaltungsgerichtes erneut die Umsetzung des sogenannten Schutzkonzeptes Süd auf Jahre hinaus ausgesetzt.
- umfangreichen und sehr komplexen Urteil zum vorläufigen Betriebsreglement vom 22. Dezember 2010 verpflichtet das Bundesgericht vorfrageweise die Exekutivbehörden die Lärmschutzverordnung in Bezug auf die morgendlichen Randstunde von 6 bis 7 Uhr zu ändern, weil der von einem 16 Stunden gemittelten Leq dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung nicht gerecht werde. Auch das Bundesverwaltungsgericht von St. Gallen unterstützt in einem kürzlich ergangenen Entscheid diese Aufforderung. Bis dato haben die Behörden diese Aufgabe nicht einmal in Angriff genommen!
- Absurd und völlig asymmetrisch zugunsten des Flughafens ist die Rechtsprechung bezüglich der Entschädigungspraxis bei den Verfahren rund um den Flughafen bezüglich der sogenannten Immissionsenteignung: Grundeigentümer die sich unerwartet und plötzlich mit Fluglärm konfrontiert sehen, können sich dagegen nicht zur Wehr setzten, wenn sie ihr Grundeigentum nach dem 1.1.1961 erworben haben! ein Ungemach, mit dem gerechnet werden muss, soll keinen Schaden darstellen!
- Das neue Betriebsreglement, welches uns seit Jahren versprochen wird, kommt nicht vom Fleck. …
- Diese Liste ist nicht abschliessend.
Reto Agustoni, 8044 Gockhausen
NZZ, Leserbriefe, 27.08.2014 (eingesandte Originalversion)