Am 22. Dezember 2010 hat das Schweizerische Bundesgericht die Flughafen Zürich AG (FZAG) verpflichtet, dem BAZL ein Schallschutzkonzept vorzulegen. Dieses sieht Massnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor, die von den morgendlichen Südanflügen besonders stark betroffen sind. Das BAZL hat das vom Flughafen vorgelegte Konzept nun genehmigt. Es sieht bei den exponierten Wohnliegenschaften die Montage eines Schliessmechanismus an den Schlafzimmerfenstern vor. Das betroffene Gebiet umfasst rund 1300 Wohnliegenschaften in den Gemeinden Opfikon-Glattbrugg, Wallisellen, Zürich und Dübendorf.
Mit der Genehmigung und Umsetzung des Konzepts kann in einer ersten Phase ein möglichst rascher Schutz der Bevölkerung vor Aufwachreaktionen erreicht werden. Weil der Perimeter im Konzept jedoch nicht nach akustischen Kriterien festgesetzt wurde, wird der Flughafen verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ein ergänzendes Schutzkonzept vorzulegen. Dieses muss ein auf akustischen Kriterien beruhendes Schutzgebiet definieren und die bis zu dessen Fertigstellung vorliegenden Erkenntnisse auf dem Gebiet der Lärmforschung berücksichtigen. Das ergänzende Schutzkonzept soll anschliessend in einer zweiten Phase umgesetzt werden.
siehe auch:
BAZL genehmigt Lärmschutzkonzept Süd (VFSN)
Für die Südschneiser sind die eigenwilligen Motörchen ein Hohn (NZZ)