Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden müssen. Dazu ist jeweils eine Reihe von Anflügen mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug erforderlich. In der Schweiz werden die Flüge durch die Flugsicherungsfirma Skyguide ausgeführt.
Um den Verkehrsablauf nicht unnötig zu behindern, liess die Flughafen Zürich AG diese Flüge früher teilweise ausserhalb der Betriebszeiten durchführen. Mit dem seit 2011 geltenden vorläufigen Betriebsreglement verfügt der Flughafen nicht mehr über die Kompetenz, solche Flüge während der Nachtflugsperre zuzulassen. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Messflüge während des Tages den Betriebsablauf stören, reichte der Flughafen beim BAZL ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung für die nächtlichen Messflüge ein.
Das BAZL ist bei der Prüfung des Gesuchs zum Schluss gekommen, dass die Messflüge den Verkehrsablauf belasten und die Stabilität des Betriebs beeinträchtigen können. Deshalb hat das Amt der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, auch im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr vornehmen zu lassen
Die erste Reihe der Messflüge findet vom 11. bis 23. März, die zweite vom 26. August bis 7. September 2013 statt. Zum Einsatz gelangt ein Propellerflugzeug, das weniger Lärm verursacht als ein Jet.