Regierungsrat stimmt Staatsvertrag mit Deutschland zu (RR)

Publiziert von VFSNinfo am
In seiner Gesamtbewertung stimmt der Regierungsrat – wenn auch mit grosser Zurückhaltung – dem Flughafen-Staatsvertrag mit Deutschland zu.  Für den Regierungsrat stellt der von Bundesrätin Doris Leuthard unterzeichnete Vertrag ein maximales Entgegenkommen gegenüber Süddeutschland dar. Weitere Konzessionen lehnt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das UVEK zum Staatsvertrag «über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland» ab.

Die im Staatsvertrag vorgesehene Verlagerung von zusätzlichen Flugbewegungen von Süddeutschland in die Schweiz ist nach Ansicht des Regierungsrates störend. Ebenso ist die Wochenendregelung für die Schweiz sehr ungünstig und die Ausweitung der Sperrzeiten abends schon ab 18 Uhr ein sehr hoher Preis. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass nur mit einem Staatsvertrag Rechts- und Planungssicherheit hergestellt und eine verlässliche Situation geschaffen werden kann. In der Beurteilung sind auch die von Deutschland gewährte Frist bis 2020 für die schweizinterne Umsetzung, die Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit und die Unkündbarkeit des Vertrages bis zum Jahr 2030 als Vorteile zu werten. Eine Ablehnung des Staatsvertrages durch die Schweiz würde die Situation zusätzlich erschweren und eine Lösung in weite Ferne rücken lassen. Unter Abwägung aller Aspekte stimmt der Regierungsrat dem Staatsvertrag zu.

Innerschweizerische Umsetzung: Kanton Zürich darf nicht benachteiligt werden

Die schweizinterne betriebliche Umsetzung des Staatsvertrags ist noch nicht konkretisiert und die Lärmauswirkungen sind noch offen. Fest steht, dass die Bevölkerung des Kantons Zürich schon heute die negativen Auswirkungen des Flugbetriebes der nationalen Infrastruktur Flughafen Zürich praktisch alleine trägt. So sind ausschliesslich Gebiete im Kanton Zürich von Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes betroffen. Wie der Bund darlegt, wird sich auch künftig nicht viel daran ändern und die Lärmbelastung der Nachbarkantone wird im Vergleich zu Zürich nach wie vor gering sein. Während gemäss Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) 95,3 Prozent der vom Fluglärm stark belästigten Personen 
im Kanton Zürich leben, sind es im Kanton Aargau 4,2 Prozent, im Kanton Thurgau 0,2 Prozent und im Kanton Schaffhausen 0,1 Prozent. Die Forderung anderer Kantone nach «Opfersymmetrie» entbehrt jeder Grundlage. Deshalb steht die Zustimmung des Regierungsrats ausdrücklich unter dem generellen Vorbehalt, dass die schweizinterne Festlegung zur betrieblichen Umsetzung des Staatsvertrages nur in Absprache mit dem Kanton Zürich erfolgen darf.

Innerkantonale Rückmeldungen zeigen keine generelle Ablehnung des Staatsvertrags

Die Volkswirtschaftsdirektion hat an zwei Veranstaltungen sowohl die Bezirke (Konsultative Konferenz Flughafen Zürich) wie auch die Bürgerorganisationen und Interessensgruppen (Info-Forum) über den Inhalt des Staatsvertrags ins Bild gesetzt. Insgesamt gingen anschliessend über zwanzig Stellungnahmen ein. Die Verlagerung von Flugbewegungen von Deutschland in die Schweiz wird allgemein als ungerechtfertigt und äusserst störend erachtet. Eine Minderheit lehnt den Staatsvertrag grundsätzlich und entschieden ab. Eine Mehrheit anerkennt jedoch, wenn auch skeptisch, den Kompromisscharakter und steht dem Staatsvertrag in einer Gesamtbewertung eher positiv bis zustimmend gegenüber.

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1080/2012 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Staatsvertrag», abrufbar.

Medienmitteilung des Regierungsrates, 30.10.2012