Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Geltungsdauer der seit 2007 bestehenden Projektierungszone im Westen der Piste 28 auf dem Flughafen Zürich um drei Jahre verlängert. Mit der Projektierungszone soll sichergestellt werden, dass in der Verlängerung der Ost-Westpiste 28 keine Bauten errichtet werden, die eine künftige Realisierung dieses Vorhabens beeinträchtigen. Um den Luftverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland umsetzen zu können, ist vorgesehen, auf dem Flughafen Zürich die Ost-Westpiste 28 und eine der beiden Nord-Süd-Pisten zu verlängern. Mit der Verlängerung der Piste 28 kann ein wesentlicher Beitrag zur Stabilität des Betriebs auf dem Flughafen geleistet werden. Die Projektierungszone soll sicherstellen, dass das für die Pistenverlängerung vorgesehene Terrain frei bleibt.
Eine Projektierungszone kann maximal für die Dauer von fünf Jahren festgelegt und einmal um drei Jahre verlängert werden. Da die Gültigkeitsdauer der bestehenden Projektierungszone im Westen der Piste 28 Mitte Oktober ablaufen würde, hat das BAZL diese auf Gesuch der Flughafen Zürich AG um drei Jahre verlängert. Der Kanton hat der Verlängerung zugestimmt; die Gemeinde und die Grundeigentümer haben dagegen keine Einwände erhoben.