Ruf nach „Opfersymmetrie“ am Fluglärmgipfel (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Es fehl die Stimme des Kantons Zürich, der die Hauptlast des Lärms trägt

Dichtbesiedelte Regionen nach Möglichkeit zu umfliegen ist ein Gebot der Vernunft und des Umweltschutzes im Gegensatz zum Ruf nach Lärmverteilung. Es ist zu hoffen, dass sich die Zürcher Regierung für ihre Bevölkerung einsetzt und ihrer Forderung nach möglichst wenig lärmbelasteten Menschen Nachdruck verleiht. Dies in Analogie zum Entscheid des Bundesgerichtes, dass die jetzt vom Fluglärm betroffenen dicht besiedelten Gebiete so schnell wie möglich zu entlasten seien.

Es war nicht anders zu erwarten. Die Kantone Schaffhausen und Thurgau wehren sich lautstark gegen Ostanflüge, auch wenn man den Lärm dort mehr sieht als hört. Der Aargau ist vehement gegen den gekröpften Nordanflug, so wie es zu erwarten war, auch wenn damit Hunderttausende in der Agglomeration Zürich entlastet werden könnten. Die Thurgauer Drohung dem Staatsvertrag nicht zuzustimmen, wenn die dichtbesiedelten Gebiete im Kanton Zürich nicht zusätzlich belastet werden, spricht für sich. Das Parlament wird sich kaum beeindrucken lassen.

Es fehlt (bisher) Stimme des Kantons Zürich, der die Hauptlast des Fluglärms trägt. Man ist erinnert an die alten Zeiten des runden Tisches, als eine Unzahl kleiner Gemeinden im Norden über die Abschiebung des Fluglärms in den Süden meinten entschieden zu können.

Die Forderungen der Kantone nach mehr Starts nach Süden sind perfid. Hier wittert man offenbar den geringsten Widerstand des Flughafens und den grössten Schaden für die betroffene Bevölkerung. Bereits heute starten sämtliche Langstreckenflugzeuge nach Süden! Opfikon, Glattbrugg, Schwamendingen sollen nach den Forderungen aus dem Hinterthurgau noch mehr Lärm schlucken, damit durch die anschliessende Fächerung der Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet möglichst viele Menschen zusätzlich durch tieffliegende, startende Maschinen belastet werden. Das ist die gepriesene Opfersymetrie: eine möglichst breite Verteilung des Fluglärms. Ein allfälliger Schaden stünde in keinem Verhältnis zur erhofften Erleichterung.

Dichtbesiedelte Regionen nach Möglichkeit zu umfliegen ist ein Gebot der Vernunft und des Umweltschutzes im Gegensatz zum Ruf nach Lärmverteilung. Es ist zu hoffen, dass sich die Zürcher Regierung für ihre Bevölkerung einsetzt und ihrer Forderung nach möglichst wenig lärmbelasteten Menschen Nachdruck verleiht.

Mit einer weiteren Ausdehnung des Lärmteppichs ist eine kantonale Abstimmung über die längst fällige Pistenverlängerung nicht zu gewinnen, mögen die Forderung des Flughafens nach einem sichereren, stabilen Flugbetrieb noch so gerechtfertigt sein.

Medienmitteilung, Verein Flugschneise Süd – NEIN, 30.08.2012
Yvonne Wewerka, Pressestelle




siehe auch:
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Leuthard darf im Fluglärmstreit das Machtwort nicht scheuen (NZZ)