Im Jahr 2000 hatte der Bundesrat mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) das UVEK beauftragt, das Netz der Gebirgslandeplätze in der Schweiz zu überprüfen. Gleichzeitig bestimmte er, dass im Zusammenhang mit diesen Arbeiten zu klären sei, wie so genannte Ruhezonen geschaffen werden können, die möglichst wenig Fluglärm ausgesetzt sind. In solchen Landschaftsruhezonen sollen sich die Menschen weit gehend ungestört erholen können. Eine Arbeitsgruppe des Bundes unter der Leitung des BAZL machte in der Folge parallel zur laufenden Überprüfung der Gebirgslandeplätze den Vorschlag, vier solche Ruhezonen zu bezeichnen. Es handelt sich um den Nationalpark einschliesslich einer Erweiterung im Norden und Osten, das Gebiet Adula/Greina im Grenzgebiet der Kantone Graubünden und Tessin sowie die Regionen Binntal und Weissmies im Wallis.
Nachdem eine Konsultation von aviatischen und Umweltorganisationen zu dem Vorschlag Ende 2009 ein überwiegend positives Echo ergab, hat das BAZL die vier Landschaftsruhezonen nun festgelegt. Um den Erholungscharakter dieser Regionen zu bewahren, sollen die Piloten motorisierter Luftfahrzeuge die Gebiete nach Möglichkeit meiden oder sie mindestens auf direktem Weg und in möglichst grosser Höhe überfliegen. Die Aufforderung wird auf der Luftfahrtkarte der Schweiz angebracht, deren aktualisierte Ausgabe im März erscheint. Heute gilt für Flüge über nicht besiedelten Gebieten in der Schweiz eine Mindestflughöhe von 150 Metern.
siehe auch:
Mountain Wilderness kritisiert BAZL (RZ)