Anflüge auf den Flughafen Zürich erfolgen im Normalfall von Norden. Bei ungünstigen Windverhältnissen, die dazu führen könnten, dass Flugzeuge mit zu starkem Rückenwind landen, werden die Anflüge von Osten durchgeführt. Weiter finden aufgrund der Sperrzeiten in der deutschen Verordnung Anflüge morgens von Süden und abends von Osten statt. Sofern aus Wettergründen eine Landung in Zürich weder aus Richtung Norden noch von Osten her möglich ist, erlaubt das Betriebsreglement des Flughafens ausnahmsweise auch Anflüge von Süden ausserhalb der deutschen Sperrzeiten. Diese Situation kann bei starkem Nordwind und schlechter Sicht - zum Beispiel wegen Nebels oder Schneefalls - entstehen. Ohne diese Ausnahmeregelung müsste der Flughafen bei derartigen Wetterlagen den Betrieb einstellen.
Für eine sichere Abwicklung von Südanflügen muss die Flugsicherung Skyguide den Verkehr im entsprechenden Luftraum kontrollieren, das heisst - technisch gesprochen - den Luftraum aktivieren können. Einflüge in einen kontrollierten Luftraum benötigen eine Bewilligung von Skyguide. Dieses Erfordernis gilt heute grundsätzlich nur während den deutschen Sperrzeiten. Aus Sicherheitsgründen soll die Luftraum-Regelung nun gemäss einem definierten Verfahren ausnahmsweise auch ausserhalb dieser Zeiten in Kraft gesetzt werden können. Das BAZL hat vor seinem Entscheid die aviatischen Kreise angehört.
Bei dem Verfahren zur Aktivierung des Luftraumes handelt es sich um eine rein vorsorgliche Massnahme aufgrund von Wetterprognosen. Anflüge von Süden erfolgen erst, wenn die entsprechende Wetterkonstellation mit starkem Nordwind und ungenügender Sicht für Ostanflüge tatsächlich eintritt. In den letzten beiden Jahren musste der Flughafen zweimal kurzfristig Gesuche für eine ausserordentliche Aktivierung des Luftraumes stellen und sich auf Südanflüge ausserhalb der deutschen Sperrzeiten vorbereiten. Die tatsächliche Wetterkonstellation erforderte damals jedoch keine Südlandungen. Die im Rahmen des Prozesses Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich erstellten Betriebsvarianten sehen ebenfalls Südanflüge aus Wettergründen vor.
Kommentar VFSN: Und wir dachten immer, Südanflüge gäbe es nur, aber wirklich nur wegen der DVO (und weil der wunderbare Staatsvertrag abgelehnt wurde)!
Frage: Wie oft musste der Flughafen in den letzten Jahren den Betrieb einstellen weil Südanflüge nicht zur Verfügung standen?