Geschenkte Anflugroute (Leserbriefe TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Der negative Entscheid des EU-Gerichts ist meiner Ansicht nach doch ganz im Sinne des Flughafens Kloten, der Airlines und der weltoffenen Zeitgenossen von Zürich – auch wenn es  offiziell ganz anders klingt. Wer eine Anflugroute geschenkt bekommen hat, wird diese nie mehr preisgeben. Da spielt es auch keine Rolle, ob das Geschenk ursprünglich legal erworben wurde und wie in diesem Fall Tausende geprellt wurden.
Giordano Pauli, Zürich

Leuenbergers falsches Signal. Die Schweiz hat mit der EU bereits 1999 u. a. im Rahmen von sieben Abkommen das Luftverkehrsabkommen abgeschlossen, mit dem Ziel der Harmonisierung des Luftverkehrsrechtes. Anders als bei den sechs sektoriellen Abkommen handelt es sich beim Luftverkehrsabkommen um ein partielles Integrationsabkommen, d. h., es wird das gesamte relevante Gemeinschaftsrecht übernommen. Wenn nun Deutschland 2003 einseitig die Durchführungsverordnung (DVO) erlassen hat, welche nach Ansicht von Rechtsgelehrten gegen das Luftverkehrsabkommen mit der EU verstösst, und wenn dieser Standpunkt auch durch die Schweiz vertreten werden soll, dann gebietet der Grundsatz des nicht widersprüchlichen Verhaltens, dass die Schweiz sich weigert, die DVO umzusetzen. Dies würde bedeuten, dass weiter über den Norden angeflogen würde und dass es Deutschland überlassen bliebe, die DVO auf dem Rechtswege durchzusetzen. Wenn nun unser Verkehrsminister 2003 genau das Gegenteil tut und auf die DVO eintritt mit dem Resultat der Einführung der Südanflüge, dann sendet er ein falsches Signal und zwingt die Schweiz, den Rechtsanspruch selber aktiv durchsetzen zu müssen. Folgerichtig haben die europäischen Richter auch so entschieden, wie sie die Signale der Streitparteien gelesen haben. Weshalb sollen sie der Schweiz recht geben, wenn deren Exponenten nicht an den eigenen Rechtsstandpunkt glauben?
Reto Agustoni, Zürich

Nicht nur der EU hofieren. Wann haben wir endlich Bundesräte, die für unser Land arbeiten und nicht nur lamentieren, jammern und der EU hofieren? Doris Leuthard hätte dem freundlichen Bundespräsidenten aus Deutschland ein Schreiben für die Regierung mitgeben können: Ab 1. November Wiedereinführung der 28-Tonnen-Limite und Kontingentierung der Nordanfahrten von Lastwagen entsprechend den Kontingentierungen der Nordanflüge nach Kloten, zur Entlastung der Schweizer Bevölkerung auf der Nord-Süd-Achse!
Alexander Steinacher, Thalwil

Tagesanzeiger, 13./14.09.2010, Leserbriefe zum Artikel: Fluglärmstreit Zürcher fordern: Nicht klein beigeben, TA vom 10. 9.


siehe auch:
Schweiz unterliegt im Fluglärmstreit (NZZ)
Anflugbeschränkungen: Bundesrat prüft Rekurs gegen Urteil des EU-Gerichtes (UVEK)
Zürcher fordern: Nicht klein beigeben im Fluglärmstreit (TA)
Deutsche in Zürich sind stärker vom Fluglärm betroffen (10vor10, SF)
EU-Gerichtsurteil (Leserbriefe NZZ)