Die Gegner der Ostanflüge bringen jetzt das Gerichtsurteil mit dem Verbot für die Pistenverlängerung 28 in Verbindung als ob damit eine Verbesserung für die Anwohner verbunden wäre. Das ist ein Trugschluss, da bei einem Verzicht auf die Verlängerung ohne gleichzeitiges Verbot neuer Flugrouten der Fluglärm einfach in dichter besiedelte Gebiete im Süden abgeschoben wird. Nur durch ein Verbot von neuen Flugrouten über dicht besiedelten Gebieten, unter anderem von Südstarts geradeaus, kann eine Verbreiterung des Lärmteppichs im Kanton Zürich verhindert werden.
Sollte das Bundesgericht in der Entschädigungsfrage auch gegen die Bevölkerung im Süden entscheiden, kann sich der Flughafen doppelt freuen über minimale Entschädigungen, auch bei überbordendem Wachstum, und zweitens über die Unterstützung des Osten bei der Verkehrsverlagerung und der damit verbundenen notwendigen Kapazitätssteigerung über dem Süden. Das wird den Appetit des Flughafens ins Grenzenlose steigern.
Der VFSN wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass möglichst wenig Menschen von möglichst wenig Fluglärm belastet sind. Dafür aber sind wir auf die breite Unterstützung der betroffenen Bevölkerung angewiesen.
Yvonne Wewerka, Juli 2010