Bundesgericht soll Südanflüge stoppen (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2009 die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig beurteilt. Der Verein Flugschneise Süd – NEIN (VFSN) hat jetzt bei der höchstrichterlichen Instanz, dem Bundesgericht, Beschwerde dagegen erhoben.

Am 1. September 2003 hat der Verein Flugschneise Süd – NEIN (VFSN) die erste Beschwerde gegen die Südanflüge eingereicht. Mehr als 6 Jahre später, im Dezember 2009 hat das Gericht nun endlich ein Urteil gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig. Gemäss Urteil bestehen keine Alternativen zu den Südanflügen. Der VFSN hat dieses Urteil (ein 438-seitiges Buch) genau analysiert und feststellen müssen, dass das Gericht unsere Beweise sowie die Plädoyers der öffentlichen Verhandlung schlicht ignoriert. Das einzig Positive an diesem Urteil ist, dass es endlich gefällt wurde.
So hatten wir jetzt endlich die Möglichkeit, mit einer Beschwerde beim Bundesgericht die Überprüfung der Südanflüge zu verlangen. Das haben wir am 1. Februar 2010 getan. Wir haben erneut nachgewiesen, dass Südanflüge jeden Morgen und zum Teil auch abends nicht notwendig sind und gegen die gültigen Gesetzt verstossen.

Die Beschwerde beinhaltet die seit über 6 Jahren vorgebrachten unveränderten Beweise und Fakten. Diese hatten wir an der öffentlichen Verhandlung in Bern erneut dargelegt.
Siehe: Öffentliche Verhandlung in Bern: Plädoyer des VFSN

Medienmitteilung Verein Flugschneise Süd – NEIN, 03.02.2010


siehe auch:
Südschneiser ziehen weiter