Eine richterliche Farce (Leserbrief ZSZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Sage und schreibe über sechs Jahre hat es gedauert, bis sich unser Bundesverwaltungsgericht herabliess, sich mit den Beschwerden in Sachen Südanflüge öffentlich, aber vordergründig auseinanderzusetzen.

Geduldig liessen sich nämlich die Richter mit den Plädoyers berieseln, ohne aber dabei ein Protokoll zu schreiben. Warum auch, denn das (politische) Urteil ist längst gefällt und wird deshalb auch schon in sehr kurzer Zeit in Aussicht gestellt. Eine süffisante Geste gegenüber der geplagten Bevölkerung, eine Farce, um Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln.

Prognose: Mit allgemein gehaltenen Floskeln wie "aus Rüksicht auf die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens", "des im Abschluss stehenden SIL-Prozesses", "wegen der grossen Komplexität" oder "laufender Verhandlungen mit Deutschland" wird entweder kein abschliessendes Urteil gefällt, respektive das Gericht wird sich nicht mehr als zuständig erklären, oder aber die Einführung der Südanflüge wird auf Grund der "besonderen Situation " als legal erklärt.

Denn schliesslich ist der SIL-Prozess - inklusive Varianten mit Süanflug - praktisch abgeschlossen, und es gilt, der Luftfahrtlobby und vor allem dem politischen Geflecht rund um Moritz Leuenberger gerecht zu werden. Zu peinlich und zu skandalös wäe es, wenn die Südanflüge und deren Einführung als illegal beurteilt würden. Der Imageschaden für Leuenberger wäre zu gross. Somit müsste der vom Gericht zu Beginn der Verhandlungen vehement zurückgewiesene Vorwurf, man handle wie in einem "Bananenstaat", doch nochmals genauer geprüft werden.

Urs R. Dumermuth, Männedorf

ZSZ, 04.12.2009


siehe auch:
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Eine grössere Geduldsprobe für die Richter (ZSZ)
Showdown im «National»-Säli (NZZ)
Sind Südanflüge zulässig? (NZZ)
Südanflug-Urteil in Sichtweite (ZSZ)
Eine unglaubliche Geschichte - Chronologie der Südanflüge - aktualisiert 3.11.2009 (VFSN)