Die Schweizer Delegation hatte ihr Strategie vor 6 Jahren ganz auf die extreme Belastung der Schweizer Bevölkerung durch die DVO aufgebaut, die in keinem Verhältnis zur Entlastung in Süddeutschland steht. Die Süddeutsche Vertretung ging mit keinem Wort auf die Schweizer Argumentation ein, sondern zauberte einen neuen Grund aus dem Hut. Die Volkswirtschaft von Süddeutschland sei hochgradig vom Tourismus abhängig. Für Tourismusorte, die vor allem Ruhe zu bieten haben, sei schon geringer Lärm störend. Die Schweizer Delegation war auf diese Argumentation nicht vorbereitet, das Gericht lehnte die Schweizer Klage in allen Punkte ab, ohne die Argumentation Süddeutschlands auf seine Stichhaltigkeit zu überprüfen.
Unterdessen wissen wir es besser: Der Tourismus hat für die Volkswirtschaft von Süddeutschland nur untergeordnete Bedeutung und die berühmten Tourismusorte im Schwarzwald sind vom Fluglärm schlicht nicht betroffen.
Lesen sie dazu das Dossier "Tourismus und Fluglärm im Schwarzwald" (PDF, 2 MB)
Die Schweizer Verhandlungsdelegation ist in Besitz dieser Unterlagen. Wir sind gespannt, ob sich die Schweiz ein zweites Mal mit dem Tourismusargument über den Tisch ziehen lässt, oder ob man kontert.
siehe auch:
Letzter Angriff auf die DVO (ZOL)
Schweiz will sich nicht länger schikanieren lassen (NZZ)
Fluglärmstreit vor Gericht: Schweiz klagt auf Diskriminierung (TA)