Die am 16. April 2007 vom Kantonsrat vorläufig unterstützte Behördeninitiative von 42 Gemeinden des Kantons Zürich fordert, dass sich der Staat unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen des Bundesrechts im Rahmen seiner Kompetenzen für einen Verzicht auf Neu- oder Ausbauten von Pisten am Flughafen Zürich einsetzt. Im Flughafengesetz soll insbesondere erwähnt werden, dass der Kanton seinen Einfluss im Rahmen seiner Stellung als Aktionär und Verwaltungsratsmitglied der Flughafen Zürich AG geltend machen wird.
Die Initianten begründen ihren Vorstoss unter anderem mit der resultierenden Planungssicherheit auf Basis des bestehenden Pistensystems, die Vertrauen schaffe und die Situation im Streit um die Zukunft des Flughafens entspanne. Darüber hinaus wollen die Initianten ein politisches Signal gegen ein weiteres Wachstum des Flugverkehrs und damit des Fluglärms setzen. Ergänzend zur Behördeninitiative für eine Plafonierung bei 320‘000 Flugbewegungen verhindere sie die Entwertung von Wohngebieten in allen Himmelsrichtungen um den Flughafen.
Initiative verfehlt ihre eigene Zielsetzung
Nach Ansicht des Regierungsrates wird die Initiative ihren Zielen jedoch nicht gerecht. Denn um in Zukunft zu erreichen, dass sowohl für die Wohnbevölkerung als auch für den Flughafen Rechtssicherheit herrscht und dass ein möglichst reibungsloses Nebeneinander von Siedlung und Flugbetrieb möglich ist, dürfen nach Meinung des Regierungsrates nicht bereits heute bestimmte Lösungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
Während der Bau einer Parallelpiste – nicht zuletzt dank der Intervention des Regierungsrates – vom Bund im weiteren Verlauf des Prozesses zur Erarbeitung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) nicht mehr zur Diskussion gestellt wird, sprechen für die Beibehaltung der Option Pistenverlängerung triftige Gründe: Laut SIL-Bericht von 2006 zu den Betriebsvarianten haben Varianten auf einem verlängerten Pistensystem im Durchschnitt eine niedrigere Lärmbelastung zur Folge als Betriebsvarianten auf dem bestehenden Pistensystem. Dies zeigt auch eine Berechnung der Anzahl von Fluglärm stark belästigter Personen gemäss Zürcher Fluglärm-Index. Ein Verzicht auf Neu- oder Ausbauten von Pisten bringt somit keine Garantie für einen lärmgünstigen Betrieb. Im Gegenteil würde ein voreiliger Ausschluss von Pistenverlängerungen, wie dies die Initiative fordert, einen Verzicht auf gesamthaft mögliche Lärmoptimierungen bedeuten.
Bevölkerung kann bereits heute bei Pistenveränderungen mitsprechen
Bereits heute ist im Flughafengesetz festgelegt, dass Gesuche für eine Änderung am Pistensystem nur mit Zustimmung der Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG eingereicht werden können. Die Staatsvertretung erhält ihre Weisungen vom Gesamtregierungsrat. Dieser wiederum muss seine Instruktionen vom Kantonsrat genehmigen lassen, dessen Beschluss referendumsfähig ist. Über Neu- oder Ausbauten von Pisten entscheiden also bereits nach geltendem Recht letztendlich die Stimmberechtigten im Kanton Zürich.
Auch das Argument der Planungssicherheit erweist sich bei näherer Betrachtung als falsch. Im Hinblick auf das Potenzial eines erweiterten Pistensystems bezüglich Lärmoptimierungen sprechen triftige Gründe dagegen, die Einlösung dieser Option vorschnell bereits in der Phase der Raumplanung zu verhindern. So ermöglicht erst die raumplanerische Vorsorge in der Flughafenregion im Rahmen des SIL-Objektblattes und des Kapitels zur Flughafenregion im kantonalen Verkehrsrichtplan eine geordnete und absehbare Entwicklung sowohl des Flughafens als auch des Siedlungsgebiets.
Schliesslich widersprechen alle diese Argumente auch der Aussage der Initianten, der Verzicht auf einen Ausbau des Pistensystems verhindere die Entwertung von Wohngebieten rund um den Flughafen. Vielmehr ist eine werterhaltende Raumplanung nur möglich auf der Basis einer verbindlichen raumplanerischen Vorsorge, wie sie Bund und Kanton derzeit erarbeiten.
Ansprechperson für Fragen heute Donnerstag, 2. Oktober 2008, von 10 bis 11 Uhr:
Christian Schärli, Leiter Flughafen/Luftverkehr, Amt für Verkehr,
Volkswirtschaftsdirektion, Telefon 043 259 54 28