Dem ist nicht so:
"In § 27 des BNatSchG wird festgelegt, dass Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete und auf überwiegender Fläche Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind, eine große Arten- und Biotopenvielfalt aufweisen und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen.
In Naturparken wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt und sie sollen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet sein."
Aber es stimmt, die überwiegend deutschen Flugzeuge, die Zürich Kloten anfliegen, verlärmen den Naturpark Südschwarzwald tatsächlich, allerdings nur ganz im Süden:
Dass deutsche Naturpärke nicht grundsätzlich fluglärmfrei sein müssen, zeigen vier Naturpärke rund um den Flughafen Stuttgart:
Der direkte Vergleich:
Der Vergleich täuscht aber. Beim Flughafen Stuttgart endet die Aufzeichnung der Flugspuren oft schon vor dem Erreichen von 6\'000 Fuss Höhe, der Lärmteppich ist also deutlich grösser als in der Abbildung ersichtlich ist. Die Naturpärke Stromberg-Heuchel, Schwäbisch-Fränkischer Wald und Schönbuch werden komplett, der Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord Mitte/Nord zum grossen Teil verlärmt. Dagegen ist die Verlärmung des Naturparks Südschwarzwald vergleichsweise gering. Die Frage sei erlaubt: Warum dürfen deutsche Flugzeuge auf dem Weg nach Zürich einen Naturpark nicht einmal am Rand, die Flugzeuge von und nach Stuttgart dürfen aber mehrere Naturparks vollständig verlärmen?
siehe auch:
Dringend gesucht: Kurort mit Fluglärm im Schwarzwald - Teil 1
Dringend gesucht: vom Fluglärm bedrohte Arbeitsplätze im Schwarzwald - Teil 2
Dringend gesucht: Hotelzimmer mit Fluglärm im Schwarzwald - Teil 3