Die Bürgerinitiative erläuterte den Stand der fortschreitenden Planung auf Schweizer Seite, die keine Rücksicht auf die im deutschen Manifest festgelegte Position nehme, sondern unbeirrt von einer nahezu uneingeschränkten Verfügbarkeit des deutschen Luftraumes ausgehe.
Und könnte eine Einigung zu Lasten der deutschen Seite aussehen, befürchten die Bürgerinitiativen: "Die Flughafenbetreiber in Zürich akzeptieren eine Obergrenze von 80\'000 Nordanflügen und im Gegenzug wird die deutsche Durchführungsverordnung (DVO), die die geplagten Bürger hier wenigstens in den Tagesrandzeiten entlastet, abgeschwächt oder gar ganz zurückgenommen." Dies scheine sich nach Berichten aus verschiedenen Quellen abzuzeichnen.
Die Schweiz hätte damit laut den Bürgerinitiativen "alles erreicht, was sie erreichen kann: Die Höchstzahl der Landeanflüge ist keine Wachstumsbremse für den Flughafen - das wird von Schweizer Seite immer gern so dargestellt - und man könnte wieder zu allen Zeiten über deutsches Gebiet fliegen".
"Minister Stächele wies darauf hin, dass dies letztlich in Berlin entschieden würde, machte aber deutlich, dass die Landesregierung an der Obergrenze von 80\'000 Landeanflügen festhält, die DVO nicht - auch nicht in Teilen - zur Disposition stehe und einer Paketlösung zusammen mit anderen Problembereichen eine klare Absage erteilt werde. Diese Position sei \'unverrückbar\', müsse nun aber nicht \'alle vierzehn Tage\' erneut dokumentiert werden", heißt es dazu von den Fluglärmgegnern.
Sie hätten die feste Haltung der Landesregierung begrüßt, "mahnte aber ein klares Wort des Ministerpräsidenten gerade zum jetzigen Zeitpunkt an und erinnerte an die Zusage Berlins, im Bereich Zürich Kloten nichts ohne Konsultation und Zustimmung aus Stuttgart zu tun".