Waldshut/Kloten
Enttäuscht von der Wirkung der deutschen Verordnung zum Flughafen Kloten sind die Bewohner im östlichen Kreis Waldshut nach den Herbstmonaten. Laut Verordnung sollten, wie berichtet, werktags vor 7 Uhr und nach 21 Uhr abends keine Flugzeuge mehr von Norden her über Deutschland zur Landung anfliegen. Tatsächlich wurden im Oktober von Deutschland 542 und im November 347 Ausnahmen genehmigt. Die Zahlen sind umso überraschender, als in diesem Herbst die Piste für Süd-Anflüge erstmals mit einem Instrumenten-Landesystem ausgerüstet ist. Wie sich herausstellt, ist das ILS von Süden her (über Zürich) nur für eine Landebahnsicht von mindestens 750 Metern tauglich, während von Norden ein System der höchsten Kategorie installiert ist. Bei Nebel ist daher die für Landungen am frühen Morgen vorgesehene Süd-Piste nicht benutzbar, so dass wieder über die deutsche Seite angeflogen wird. Die Ausnahmen von der deutschen Verordnung muss die Schweizer Flugaufsicht Skyguide jeweils im Voraus bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) genehmigen lassen. (Südkurier, 13.12.2005)