Einheitliche Regelung angestrebt
Die EU-Verkehrsminister haben am Montag in Brüssel die Einführung einer gemeinsamen Schwarzen Liste für unsichere Airlines beschlossen. Damit werden einheitliche Bedingungen für Start- und Landeverbote bald Realität.
Im Schnellverfahren, mit nur einer Lesung im EU-Parlament, haben sich die Institutionen der Europäischen Union auf ein Reglement geeinigt. Die Schwarze Liste soll mehr Sicherheit für die europäischen Flugpassagiere bringen. Eingeführt werden soll sie bereits kommenden Frühling.
Unfallserie als Auslöser
Beschleunigt hatte die Verhandlungen nicht zuletzt die Unfallserie im vergangenen Sommer. Innert weniger Wochen waren bei Flugzeugunfällen über 500 Menschen ums Leben gekommen. Derzeit veröffentlichen die Schweiz, Frankreich, Belgien und Grossbritannien nationale Listen. Wie die Schweiz am koordinierten Vorgehen teilnehmen wird, kann nun, da die EU-Regelungen im Detail vorliegen, abgeklärt werden. Grundsätzlich werde eine Teilnahme angestrebt, sagte Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, kürzlich in Brüssel.
Eine Airline kommt auf die Liste, wenn sie gravierende Sicherheitsmängel aufweist, wenn die Fähigkeit (und/oder die Bereitschaft) fehlt, Mängel zu beheben, oder wenn die zuständigen Behörden Mängel nicht aufzeigen oder Sicherheitsnormen oder Kontrollen nicht durchzusetzen.
Nur im Falle eines vollständigen Verbots
Aufgelistet werden nur Gesellschaften, die vollständig verboten sind. Haben nur bestimmte Maschinen einer Airline keine Landeerlaubnis, dann erfahren das die Konsumenten nicht. Neben der Schwarzen Liste sehen die EU-Regelungen auch vor, dass die Passagiere das Recht haben zu wissen, welche Airline einen gewählten Flug wirklich durchführt. (NZZ, 05.12.05)