Opfiker Hausbesitzer treten in Verhandlungen mit Unique
1998 hatten Opfiker Liegenschaftenbesitzer wegen übermässigen Fluglärms ein Verfahren angestrengt und Entschädigungen wegen materieller Enteignungen gefordert. Das Verfahren hat nun Erfolg gebracht. In einigen Monaten laufen gegenüber Unique die ersten Einigungsverfahren über einzelne Liegenschaften an. (NZZ, 16.3.05)
Auszug:
Klagemöglichkeit für Neueinsteiger
Im Oktober 2003 sind die Südanflüge eingeführt worden. Auf sie abgestützte Forderungen sind heute nicht verjährt. Der Rechtsanwalt rät den Opfiker Liegenschafteneigentümern, bei Unique bis spätestens Oktober 2008 ihre Forderungen zu melden oder die Verjährung vorsorglich zu unterbrechen.