Der Zürcher Regierungsrat sei nicht legitimiert, mit Klagen gegen die deutsche Verordnung vorzugehen, erklärte Fuhrer heute im Zürcher Kantonsparlament. Er unterstütze aber die Klagen der Flughafenbetreiberin Unique und Swiss sowie des Bundes. Nach den ersten negativen Urteilen wurden die beiden Klagen weitergezogen.
Laut Fuhrer hat der Kanton Zürich mitgeholfen, Argumente auszuarbeiten. Die Kläger auf Schweizer Seite führen aus, dass die Flugbeschränkungen gegen deutsches und EU-Recht sowie gegen internationales Luftverkehrsrecht verstossen und unverhältnismässig sind. Unique und Swiss würden diskriminiert.
Die Klage von Unique und Swiss ist beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hängig. Mit der Klage des Bundes wird sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg befassen. Die Prozesschancen seien intakt, sagte die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin.
Bis Urteile vorliegen, wird allerdings einige Zeit verstreichen. Unterdessen treibt der Zürcher Regierungsrat die Abklärungen für eine rasche Einführung des gekröpften Nordanflugs auf den Flughafen Zürich voran. Und Ende Dezember reichte Unique ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ein.
Neue Verhandlungen mit Deutschland bräuchten Zeit, sagte Fuhrer. Inzwischen habe der Kanton Zürich mit den anderen Grenzkantonen beschlossen, gegenüber Deutschland mit einer Stimme aufzutreten. Ausserdem habe er seine Anliegen direkt beim Bundesrat deponiert.
Der Zürcher Regierungsrat habe alles in seiner Macht Stehende getan und tue es weiterhin, erklärte Fuhrer in ihrer Stellungnahme zu einem dringlichen Postulat ihrer Partei, der SVP, im Kantonsrat. (sam/sda) (TA, 31.01.05)