cn. Baudirektorin Dorothée Fierz ist überzeugt, dass das Raumentwicklungskonzept Relief dem Flughafen Zürich und der Zürcher Regierung zu neuem Handlungsspielraum verhilft. An der Jahrestagung des Komitees Pro Flughafen, die gestern in Zürich stattgefunden hat, beteuerte sie ihren Glauben an den Nutzen von Relief, das neue Horizonte in der blockierten Flughafendiskussion aufzeige. (NZZ, 26.8.04)
Weder die Konzentration der Flugbewegungen im Norden und im Osten des Flughafens, so die Regierungsrätin, noch die Änderungen des Pistensystems dürften in Zukunft ein Tabuthema sein. Zudem dränge sich eine Verlängerung der Piste 28 auf. Dadurch würden die im Westen des Flughafens gelegenen Gebiete vom Lärm entlastet. Eine Verbesserung verspreche auch die Verlängerung der Piste 32, was allerdings erst in 10 bis 12 Jahren möglich sei. Diese Lösung erlaubt, wie die Baudirektorin ausführte, kreuzungsfreie Starts bei allen Wetterbedingungen nach Norden und ermöglicht dem Flughafen, Verspätungen abzubauen. Damit eine Änderung des Pistensystems an einer Volksabstimmung überhaupt eine Chance habe, müsse der Nachweis erbracht werden, dass die Änderungen zulasten von Unique erfolgten und nicht etwa der Kapazitätserweiterung dienten, sagte Dorothée Fierz weiter. Zudem sei der Beweis zu erbringen, dass allfällige Pistenerweiterungen zum Nutzen der Bevölkerung seien.
Im Weiteren wies die Baudirektorin darauf hin, dass eine Stundenkapazität von 90 Bewegungen mit 60 Starts und 30 Anflügen nur mit einem Parallelpistensystem möglich sei. Obwohl für Parallelpisten in den nächsten 20 Jahren keine volkswirtschaftliche Notwendigkeit bestehe, müsse aus raumplanerischer Sicht bereits heute die Frage gestellt werden, ob nicht die nächste Generation darauf angewiesen sei. Keine Lösung gegen den Lärm, sagte Dorothée Fierz, stelle hingegen die Plafonierung von Flugbewegungen dar. Um die Lärmbelastung um 3 Dezibel zu senken, wäre eine Halbierung der Zahl der Flugbewegungen nötig. Wertvolle Entlastung brächte aber eine Begrenzung der nächtlichen Flugbewegungen.
Als wichtiges Lenkungsinstrument erachtet die Baudirektorin eine im kantonalen Richtplan verankerte Abgrenzungslinie zum Flughafen. Während ausserhalb der Linie eine bestimmte Lärmempfindlichkeitsstufe nicht mehr überschritten werden dürfe und Wohnungsbau jederzeit möglich sein müsse, seien für die Sonderregion innerhalb der Linie Sonderbauvorschriften, baurechtliche Erleichterungen und Ausnützungsprivilegien zu prüfen. Daneben gelte es, einen allfälligen Abtausch von Bauzonen innerhalb und ausserhalb der Linie ins Auge zu fassen. Abzuklären ist nach Ansicht der Regierungsrätin zudem eine Entschädigung der betroffenen Grundeigentümer.