Ja, der Regierungsrat hätte das Dual Landing verhindern können.
Das neue Betriebsreglement beinhaltet das Dual Landing. Das bedeutet gleichzeitige Anflüge von Süden und Osten. Mit dem Dual Landing werden am meisten Menschen geschädigt. Könnte der Regierungsrat dies verhindern?
Interview mit Ruedi Jeker, Tagesanzeiger, 09.11.2002:
Frage TA: Hat die Regierung eine Handhabe, wenn zum Beispiel mit dem Dual Landing die Kapazität in Kloten erhöht würde?
Ruedi Jeker:
Ja, für das Dual Landing braucht es eine Änderung des Betriebsreglements. Und da könnte die Regierung im Verwaltungsrat der Flughafen AG ihr Vetorecht geltend machen.
Kommentar VFSN: Warum hat der Regierungsrat das Vetorecht nicht geltend gemacht? Original-Text
Mögliche Begründung: geplante Kapazität.
Lesen Sie hier die Antwort des UVEK betr. Dual Landing und Staatsvertrag:
Gibt es mehr Südanflüge wegen des Staatsvertrages?
Der Flughafen muss wegen der neuen Betriebskonzession ein neues Betriebsreglement ausarbeiten. Innerhalb des SIL-Koordinationsprozesses sucht ein „Runder Tisch“ nun nach Betriebsvarianten, die eine möglichst hohe Akzeptanz finden. Um die in diesem Zusammenhang geplanten Kapazitäten umsetzen zu können, muss auf zwei Pisten gleichzeitig gelandet werden können (Dual Landing). Dabei werden auf jeden Fall neue Gebiete überflogen. Die Piste 34 (Südanflug) bietet für das Dual Landing zusammen mit der Westpiste ideale Voraussetzungen. Mit dem Staatsvertrag hat dies aber nichts zu tun.
UVEK, Juni 2002 / Originaltext