Kurzanwort:
Jeden Montag bis Freitag:
06.00 bis 07.08 (regulär) und 21.00 bis 06.00 (in Ausnahmefällen).
Jedes Wochenende und an Feiertagen:
06.00 bis 09.08 (regulär) und 20.00 bis 06.00 (in Ausnahmefällen)
Ausnahmefälle sind, wenn Landungen nicht von Osten erfolgen können oder nicht von Norden erfolgen dürfen.
Ausführliche Antwort:
Aufgrund der deutschen Überflugbeschränkungen sollen Südanflüge auf die Piste 34 von werktags 06.00 bis 07.08 Uhr sowie an Wochenenden und süddeutschen Feiertagen von 06.00 bis 09.08 Uhr erfolgen.
Als Ausweichroute bei nasser und damit ev. zu kurzer Piste 28 oder bei schlechter Sicht im Anflug auf Piste 28 sollen an sieben Tagen in der Woche zusätzlich auch Südlandungen auf die Piste 34 von 21.00 Uhr bis 00.30 Uhr sowie an Wochenenden und süddeutschen Feiertagen von 20.00 Uhr bis 00.30 Uhr möglich werden.
Süddeutsche Feiertage sind: Neujahr, Erscheinungsfest (6. Januar), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt (Auffahrt), Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligen (1. November), Weihnachtstag (25. Dezember), Stephanstag (26. Dezember).
Der genaue Wortlaut des vom BAZL genehmigten Betriebsreglementes lautet:
„Von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr erfolgen Landungen auf die Piste 28, in Ausnahmefällen auf die Piste 34. Von 06.00 bis 07.08 Uhr erfolgen Landungen in der Regel auf die Piste 34, ausnahmsweise auf die Piste 28. Sind die in der aktuellen Fassung der 213. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland genannten Bedingungen erfüllt, erfolgen Landungen auf die Piste 14 oder auf die Piste 16. Vorbehalten bleibt Absatz 2.
An Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen gemäss der aktuellen Fassung der 213. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgen Landungen in der Zeit von 07.08 bis 09.08 Uhr in der Regel auf die Piste 34, ausnahmsweise auf die Piste 28; von 20.00 bis 21.00 Uhr auf die Piste 28, in Ausnahmefällen auf die Piste 34. Sind die in der aktuellen Fassung der 213. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland genannten Bedingungen erfüllt, erfolgen Landungen auf die Piste 14 oder auf die Piste 16.“
(Genehmigung BAZL - Originaltext, 23.06.03)
Kommentar VFSN:
Grundsätzlich soll jeden Tag auf der Piste 34 (Süden) gelandet werden. Montag bis Freitag von 06.00 bis 07.08 und am Wochenende von 06.00 bis 09.08. In Ausnahmefällen abend ab 20.00 resp. 21.00 bis 00.30. Es geht nicht um einige Flüge, welche aufgrund schlechter Wetterbedingungen nicht auf die Piste 28 (Osten) landen können, sondern es soll zu den aufgeführten Zeiten immer von Süden gelandet werden.