Trotzdem - und das ist an sich richtig - wollen die Schweizer Kläger nicht klein beigeben. Bereits haben sie angekündigt, dass sie sich in Leipzig an die nächsthöhere Instanz wenden werden. Nach dem Urteil des BVG vom vergangenen Mai wäre alles andere als eine weitere Schlappe jedoch eine riesige Überraschung. Somit hängen die juristischen Hoffnungen der Schweizer Seite an einem letzten, sehr dünnen Faden: an der vor der EU-Kommission gescheiterten Diskriminierungsklage des Bundes beim Europäischen Gerichtshof. Es soll hier nicht schwarzgemalt werden, aber es ist nur schwer vorstellbar, dass diese letzte Instanz den Steuerknüppel zugunsten der Schweiz herumreissen wird.
Was sich abzeichnet, ist ein klares Scheitern des juristischen Pfades. Gefordert ist jetzt erneut die Politik. Bundespräsident Leuenberger wird beim bevorstehenden Treffen mit Bundeskanzlerin Merkel am WEF in Davos eine erste Gelegenheit haben, seine Anliegen zu konkretisieren. Nötig sind zudem konstruktive Ansätze der Zürcher Regierung zur Verbesserung des Verhältnisses zu den süddeutschen Nachbarn. (NZZ, 25.01.06)