Fluglärm: Gesetz kritisiert
Kreis Waldshut/Berlin (hjh) Lärmige Landeanflüge "zu jeder Tages- und Nachtzeit" entlang der deutschen Grenze fürchtet der Waldshuter Landrat Bernhard Wütz, falls in Berlin das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung in der vorliegenden Form verabschiedet wird.
Eine Übergangsbestimmung des Gesetzentwurfs sieht vor, dass die Flugsicherung im Süden Baden-Württembergs rechtlich an die Schweizerische Skyguide übertragen wird. Damit entfällt nach Meinung der Juristen im Landratsamt der international vereinbarte Grenzabstand von 4,8 Kilometern zwischen zwei Flugsicherungssystemen. Somit wäre es für die Schweizer möglich, den "gekröpften Nordanflug" zu praktizieren. Bei diesem Landeanflug fliegen die Maschinen auf Schweizer Seite parallel zur Grenze und drehen erst kurz vor Kloten in Richtung Landebahn ab.
Mit dem oben erwähnten Grenzabstand wäre dieses Verfahren nach Meinung von Experten kaum praktikabel gewesen. Ohne diesen Abstand jedoch fürchten die deutschen Rheinanlieger erheblichen Lärm. Der Flughafen strebt den "gekröpften" Anflug vor allem frühmorgens an, wenn die geltende deutsche Schutzverordnung den Landeanflug über deutsches Gebiet untersagt und der Flughafen von Süden her, über Zürich, angeflogen wird. Der Landrat fürchtet nun, dass die Verordnung zum Schutz der Menschen im Raum Waldshut/Bodensee/Baar vor Fluglärm unterlaufen wird. Wütz alarmierte beide Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis. (Südkurier, 21.1.06)