Treffen des Gemischten Ausschusses
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz - EU hat am Freitag in Brüssel Rahmenbedingungen für die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Flugsicherheitsagentur (EASA) festgelegt. Diese Mitgliedschaft erfolgt auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens. Wie der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Raymond Cron, danach vor den Medien ausführte, wird die Schweiz die in der EU bereits geltenden Regelungen für technische Anforderungen an Hersteller- und Unterhaltsbetriebe sowie für Luftfahrzeuge ins schweizerische Recht übernehmen. Die 2002 geschaffene EASA soll sich als gesamteuropäische Behörde nach und nach um alle Bereiche der Luftfahrt kümmern, auch um den Betrieb der Airlines, um Ausbildungsstandards für das Flugpersonal, um die Flugsicherung und die Flugplätze.
Mit der Mitgliedschaft übernimmt die Schweiz den geltenden und künftigen Normenbestand der EASA. Die Beitrittsvorlage des Bundesrates liegt zurzeit vor den eidgenössischen Räten. Der Ständerat stimmte bereits in der Herbstsession zu, und der Nationalrat behandelt das Geschäft in der Wintersession. In der EU wird der Ministerrat, das Organ der Mitgliedstaaten, voraussichtlich im Verlauf des nächsten Jahres zustimmen. Die Schweiz kann bei der Weiterentwicklung des Regelwerkes auf technischer Ebene zwar mitreden, aber nicht mitentscheiden, wie im Ständerat hervorgehoben worden ist.
Die mit dem Luftverkehrsabkommen angestrebte Integration der Schweiz ins europäische Luftrecht führt auch zur Beteiligung am Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky, SES). Im Gemischten Ausschuss kamen die beiden Seiten überein, dass die Schweiz die wichtigsten Verordnungspakete im Verlauf von 2006 übernehmen wird. Ein zentrales Anliegen des SES ist die Zertifizierung von Flugsicherungsunternehmen nach einheitlichen Kriterien. Im Interesse einer effizienteren Bewirtschaftung der Luftverkehrswege soll zudem die Zahl der Lufträume in Europa reduziert werden. Künftig werden diese sich nicht mehr vorrangig an den Landesgrenzen orientieren, sondern sie sollen vermehrt nach betrieblichen Kriterien ausgelegt werden. Geeinigt hat man sich im Ausschuss auch dahin, dass die Schweiz das Gemeinschaftsrecht zur Gewährleistung der Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten und allenfalls EU-weit verhängte Flugverbote übernehmen wird. Schliesslich verpflichtete sich die Schweiz, im «autonomen Nachvollzug» auf ihrem Territorium das EU-Recht über Ausgleichsleistungen bei überbuchten, annullierten oder stark verspäteten Flügen ebenfalls anzuwenden. (NZZ, 26.11.05)