Die Schweizer Flugsicherung Skyguide soll auch weiterhin den Luftraum über Teilen von Süddeutschland sichern. Darauf haben sich die Fachbehörden Deutschlands und der Schweiz an einer Gesprächsrunde geeinigt. Offen bleibt aber, ob Deutschland für die Leistungen etwas bezahlen wird. Eine direkte Auswirkung auf den Streit um den Fluglärm hat die Einigung nicht.
ap/sda) Sowohl die Schweizer wie auch die deutsche Seite sind sich einig, dass die Fortsetzung der bisherigen Aufgabenverteilung betrieblich eine sinnvolle Lösung ist, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag mitteilte. Die Schweizer Delegation wurde von BAZL-Chef Raymond Cron geleitet.
Bisherige Regelung gilt im wesentlichen weiterDadurch, dass die Schweizer Flugsicherung Skyguide auch den Flugverkehr über dem süddeutschen Grenzgebiet überwache, könnten die An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten sowie auch der Transitverkehr effizient abgewickelt werden. «In den grossen Teilen soll die bisherige Regelung weitergeführt werden», sagte BAZL-Sprecher Daniel Göring. Die exakten Grenzen des Gebiets, in denen Skyguide künftig tätig sein wird, werden aber derzeit noch überprüft.
Über Geld wird noch gesprochenNoch keine Lösung gibt es hingegen in der Finanzierungsfrage. Die Schweiz möchte, dass Deutschland im Unterschied zu heute für die Leistungen von Skyguide etwas bezahlt. Diese Frage soll nun noch weiter abgeklärt werden, wobei das BAZL Ergebnisse für den Frühling in Aussicht stellte. Es gehe darum, Art und Umfang der Abgeltung zu klären, sagte Göring. Der Wert der Leistungen von Skyguide wurde früher mit rund 39 Millionen Franken beziffert.
Möglicherweise Staatsvertrag nötigEbenfalls noch geprüft wird, auf welcher rechtlichen Grundlage Skyguide die Luftraumsicherung über süddeutschem Gebiet wahrnehmen soll. Offen ist unter anderem die Frage, ob es dazu einen bilateralen Vertrag braucht. Die Einigung betrifft den andauernden Streit um den Fluglärm und die Nordanflüge auf Zürich-Kloten nicht, bei dem Deutschland nach dem Scheitern des Staatsvertrages mit der Schweiz einseitige Massnahmen getroffen hat.