ILS Anflug auf Piste 28 - kein Entzug der aufschiebenden Wirkung (Unique & Reko/Inum)

Publiziert von VFSNinfo am

Die Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) hat entschieden, den Beschwerden gegen die Genehmigung des ILS-Anflugs auf Piste 28 die aufschiebende Wirkung nicht zu entziehen.

Damit ist die Einführung des ILS-Anflugs auf die Piste 28 (Osten) im Herbst 2006 gefährdet.


Auszug Entscheid REKO/INUM:

Des Weiteren würde die Entlastung des Südens am Abend bei schlechtem Wetter und schlechten Sichtverhältnissen zeitlich etwas hinausgeschoben. Berücksichtigt man die zurzeit aktuellsten Lärmuntersuchungen, dürfte es dadurch im Süden – entgegen der Ansicht des Bundesgerichts in seinem Urteil vom 21. September 2004 – nach heutiger Einschätzung kaum zu Immissionsgrenzwertüberschreitungen kommen.

Entscheid Reko/Inum vom 3.11.05


VFSN - Weitere Informationen zum Thema:
Entscheid Bundesgericht vom 21.9.04
Weg frei für ILS auf Piste 28 (TA, 28.9.04)

Wer ist die REKO/INUM?


Mitteilung Unique:

Unique (Flughafen Zürich AG) beantragte am 9. September 2005 bei der REKO/INUM den Entzug der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden gegen die Einführung des ILS-Anflugs auf die Piste 28. Dies, um die Einführung des ILS-Anfluges auf die Piste 28 auf Herbst 2006 zu ermöglichen. Überraschend hat die REKO/INUM nun den Antrag auf Entzug der aufschiebenden Wirkung abgewiesen, obwohl mit der Inbetriebnahme des ILS die Sicherheit des Anflugs weiter erhöht werden könnte. Es besteht nun die Gefahr, dass das ILS auf Piste 28 im Herbst 2006 fertig gebaut sein wird, jedoch noch nicht in Betrieb genommen werden kann. Unique (Flughafen Zürich AG) wird den Entscheid der REKO/INUM beim Bundesgericht anfechten.

Hintergrund

Am 22. April 2004 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Plangenehmigung für ein Instrumentelandesystem (ILS) für die Piste 28 am Flughafen Zürich erteilt und allfälligen Beschwerden gegen die Genehmigung die aufschiebende Wirkung entzogen. Die REKO/INUM hat auf entsprechenden Antrag von Beschwerdeführern einen sofortigen Baustopp erlassen und später die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Erst das Bundesgericht hat auf eine Beschwerde von Unique (Flughafen Zürich AG) hin die aufschiebende Wirkung wieder entzogen, sodass die Bauarbeiten fortgeführt werden konnten. Durch dieses Verfahren sind Verzögerungen entstanden. Die Inbetriebnahme des ILS auf Piste 28 wurde schliesslich per Herbst 2006 vorgesehen, wie Unique (Flughafen Zürich AG) am 8. Juli 2005 kommunizierte.

Gleichzeitig mit der Plangenehmigung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 22. April 2004 eine provisorische Betriebsreglementsänderung, unter anderem zur Einführung des ILS Anflugs auf Piste 28, genehmigt. Den Beschwerden hat das BAZL die aufschiebende Wirkung in diesem Punkt nicht entzogen, weil das BAZL rechtzeitig mit einer Erledigung des Verfahrens durch die REKO/INUM rechnete und nötigenfalls der Entzug der aufschiebenden Wirkung noch bei der REKO/INUM beantragt werden könne. Unique (Flughafen Zürich AG) sah sich gezwungen, diesen Antrag am 9. September 2005 zu stellen. Dies zum einen, weil die REKO/INUM die Sistierung des Beschwerdeverfahrens betreffend Anflüge auf Piste 28 in Aussicht stellte, zum anderen weil der weitere Prozess für die Umgestaltung der Luftraumstruktur für den ILS-Anflug mit Einführung im Herbst 2006 bis Ende November 2005 festgelegt werden muss und weil Skyguide die Personalschulung für den ILS-Anflug planen muss.

Pressemitteilung Unique, 7.11.05