Hintergrund der Entwicklung des Modells sind laut einer Unique-Mitteilung mehrere tausend Rechtsverfahren. Soweit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Liegenschaften erfüllt sind, muss ein allfälliger Minderwert beurteilt werden.
Bei diesen so genannten selbstgenutzten Liegenschaften - etwa Einfamilienhäuser oder Stockwerkeigentum - gab es in der Schweiz bislang keine anerkannten Standards zu Festlegung eines Minderwerts durch Fluglärm.
Mit dem Modell erhoffen sich Unique und der Kanton Zürich laut Mitteilung eine Gleichbehandlung aller betroffenen Liegenschaftenbesitzer. Unabhängige Experten Um die Neutralität des Verfahrens sicherzustellen, wurden unabhängige Experten der Universitäten Genf und Basel sowie Vertreter des Hauseigentümerverbandes des Kantons Zürich und von Unique beigezogen. Vertreter des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) und des Kantons Zürich nahmen als Beobachter daran teil.
Das eigentliche Berechnungsmodell wurde von der Zürcher Kantonalbank entwickelt. Bei diesem so genannten hedonischen oder ökonometrischen Modell wird der wertmindernde Einfluss von Fluglärm auf selbst bewohnte Liegenschaften aus den Preisen von effektiven Freihandkäufen isoliert, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Dieser MIFLU-Bewertungsprozess (Minderwerte aufgrund von Fluglärm bei selbst genutzten Liegenschaften) wird von Unique und dem Kanton Zürich in den künftigen Verfahren eingesetzt, wie es weiter heisst. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte das Modell auch für weitere Landesflughäfen Verwendung finden. 19 Pilotfälle Das Modell wird in den nächsten Wochen vervollständigt und für den praktischen Einsatz vorbereitet. Erstmals soll es im November im Rahmen der 19 Pilotfälle aus der Gemeinde Opfikon eingebracht werden. Die Öffentlichkeit wird im Oktober im Detail über das Bewertungsmodell informiert.
Zu den Auswirkungen der Südanflüge auf die Immobilienpreise sind vorerst noch keine Aussagen möglich, heisst es weiter. Dafür sei die Zeit seit deren Einführung zu kurz gewesen. Zudem lägen noch zu wenig nutzbare Freihandverkäufe vor. (rom/sda) (Tages-Anzeiger, 13.09.05)