Um keine unnötigen Risiken betreffend Verjährung einzugehen, hat der VFSN mit seinem Rechtsanwalt Christopher Tillman, Lutz Rechtsanwälte, Zürich, vorsorglich ein Musterformular vorbereitet, mit welchem die Eigentümer eine Verjährungsunterbrechung betreffend Entschädigung selbständig erwirken können.
Wir empfehlen allen Grundeigentümern, die durch die Südanflüge oder neue Südstarts betroffen sind, das beiliegende Formular betreffend Verjährungsunterbrechung ausgefüllt an die Flughafen Zürich AG per Einschreiben zu senden. Behalten Sie bitte eine Kopie bei Ihren Akten.
Die Flughafen Zürich AG wird Ihnen innert angemessener Frist den Eingang der Verjährungsunterbrechung bestätigen und gleichzeitig mitteilen, welche genauen Unterlagen sie weiter benötigt und wo Sie diese bestellen können. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung auf. Diese Unterlagen sind später von Ihnen mit der eigentlichen Anmeldung der Entschädigungsforderung an dem von Ihnen individuell bestimmten Zeitpunkt bei der Flughafen Zürich AG einzureichen.
Mit diesem Vorgehen stellen Sie sicher, dass Sie mit Unique nicht zuerst um den Verjährungstermin prozessieren müssen. Umgekehrt ist mit dem beiliegenden Verjährungsunterbruch-Formular erst die Verjährung unterbrochen, aber noch keine eigentliche Entschädigungsforderung angemeldet.
Es müssen für die Verjährungsunterbrechung keine weiteren Unterlagen eingereicht werden und es muss auch kein Anwalt beigezogen werden. Es fallen keine Verfahrenskosten an. Das Musterformular einzusenden genügt.
Das Musterformular wurde allen Mitgliedern per Post bereits zugestellt. Falls Sie noch nicht Mitglied sind, können Sie sich hier anmelden. Das Musterformular wird Ihnen dann umgehend zugestellt.
Jetzt Mitglied werden und das Formular erhalten: http://www.vfsn.ch/index.php?option=com_registration&task=reg