Öffentliche Auflage zum vorläufigen Betriebsreglement Flughafen Zürich
Die Zürcher Planungsgruppe Glatttal (ZPG) beurteilt das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen als unzureichend, weil verbindliche Fristen für Nachbesserungen fehlen und die Anliegen der Wohnbevölkerung und der Siedlungsentwicklung mit den Ost- und Südanflügen missachtet werden.
Mit der massiven Erhöhung der Anzahl Anflüge von Osten und der Einführung von Südanflügen wird die deutsche Verordnung erfüllt, aber das in der Flughafenregion gewachsene Wirkungsgefüge von Siedlungsentwicklung und Fluglärmachsen missachtet. Dies widerspricht der umwelt- und raumplanerischen Gesetzgebung in erheblichem Umfang und bevorzugt die Verkehrsversorgung einseitig. Der Vorstand der ZPG erachtet den gekröpften Nordanflug als wegweisende Option, um die raumplanerischen Eingriffe zu reduzieren.
Die ZPG verlangt, dass das vorläufige Betriebsreglement zeitlich auf 3 Jahre zu beschränken
ist, währenddem eine andere Lösung zu implementieren ist mit der Vorgabe, die erheblichen raumplanerischen Eingriffe so rückgängig zu machen, dass gegenüber dem früheren Betriebskonzept nicht mehr Betroffene resultieren. Falls dies für die Angebotsprognose von 350´000 Flugbewegungen nicht gelingt, ist die Zahl auf 320\'000 zu reduzieren. Die Zahl der Nachtflugbewegungen ab 22.00 Uhr ist verbindlich und mit langfristiger Wirkung zu beschränken, damit die Siedlungs- und Flughafenentwicklung nachhaltiger optimiert werden können. Zudem sollen die gesetzlich verlangten Schallschutzmassnahmen unverzüglich vorgenommen werden, sobald ein definitives Betriebsreglement vorliegt.
21. April 2004
Vorstand ZPG