Bundesministerien einigen sich auf Gesetzentwurf und strengere Grenzwerte
Bewohner in der Nähe von Flughäfen können in Deutschland auf eine stärkere Lärmentlastung hoffen. Mehrere Bundesministerien haben sich auf einen neuen Gesetzentwurf zum Schutz vor Fluglärm geeinigt. Danach werden die Grenzwerte deutlich abgesenkt.
VON NILS KöHLERBerlin - Nach fast einem Jahr haben sich gestern das Bundesumweltministerium sowie das Verkehrs- und das Verteidigungsministerium auf den Entwurf für ein neues "Fluglärmgesetz" geeinigt. "Es bedarf noch einer kleinen Ressortabstimmung", sagte ein Sprecher im Umweltministerium gestern dieser Zeitung. Insgesamt aber stehe der Entwurf, der am Mittwoch im Kabinett beraten werde.
Zu den Hauptbestandteilen gehört die Regelung unterschiedlicher Grenzwerte für Tag und Nacht sowie für unterschiedliche Distanzen. Während der Tageszone soll die Lärmbelastung nach dem Entwurf künftig 65 Dezibel (bisher 75) nicht übersteigen. Nachts, zwischen 22 und 6 Uhr, soll der Fluglärm in einer Einflugschneise nicht über 55 Dezibel liegen. Beim Neubau von Flughäfen oder deren Ausbau müssten die Betreiber noch schärfere Grenzwerte einhalten. Sie lägen tagsüber bei 60 Dezibel für direkte Anwohner und bei 55 Dezibel in größerer Entfernung.
Betroffen sind davon nach Schätzung von Experten vor allem regionale Flughäfen, die wenig in den Lärmschutz investiert haben. Aber auch die Bevölkerung am Hochrhein kann sich durch ein solches Gesetz einen stärkeren Schutz vor zu viel Fluglärm durch den Flughafen Zürich erhoffen. Nach Angaben des Hohentengener Bürgermeisters Martin Benz werden diese Grenzwerte besonders nachts immer wieder überschritten.
Allerdings sind mit dem Gesetz auch höhere Kosten für Flughäfen verbunden. Nach Schätzung des Bundes kommen auf die Flughafenbetreiber rund 614 Millionen Euro zu. Auch für Militärflughäfen müsste der Bund mit unter 100 Millionen Euro aufkommen, hieß es nach der Einigung zwischen den Ministerien. Nach ersten Berechnungen würden damit auch die Flugtickets bis zu zwei Euro mehr kosten, um die Maßnahmen zu finanzieren.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen hat bereits deutlich gemacht, dass die Kostenschätzungen noch manche "Unwägbarkeiten" enthielten. Darunter fielen die "Entschädigung für Bauverbote oder Aufwendungen für die Sanierung besonders schutzwürdiger Einrichtungen".