Zürich: Die dritte deutsche Verordnung macht einen radikalen Umbau des Schweizer Luftraums nötig
Am 14. April tritt die dritte Stufe der deutschen Luftraumbeschränkung in Kraft: Zwei Warteräume müssen auf schweizerisches Gebiet verlegt werden. Dies hat gravierende Folgen – die Flugsicherung Skyguide muss den bislang grössten und komplexesten Umbau des Schweizer Luftraums bewältigen.
(ZSZ - Andreas Schürer, 6.3.05)
Auszug:
Skyguide-Sprecher Herr sagt: «Hätten wir den Flughafen in die Stadt auf Höhe Bellevue, die Alpen etwas mehr nach Süden und die Erdplatte verschieben können, wäre alles beim Alten geblieben. Doch so wird ein Dominoeffekt ausgelöst – alles, was heute im Luftraum Zürich gilt, wird ab dem 14. April anders sein.»
Welche Gebiete innerhalb der bestehenden Schweizer An- und Abflugschneisen vom neuen Flugplan profitieren oder betroffen sein werden, ist noch unklar. Das vorläufige Betriebsreglement, das Unique im Dezember 2003 dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eingereicht hat, ist offiziell noch nicht bewilligt – folglich sind auch noch keine Details bekannt.
...Das Unique-Betriebsreglement vom Dezember 2003 ist zwar noch nicht bewilligt, aber offenbar längst beschlossene Sache – die ganze Arbeit von Skyguide basiert denn auch auf einem Planungsstand. Herr sagt: «Wir gehen davon aus, dass die Annahmen auch so bewilligt werden.» Die Simulatoren, mit denen die Lotsen das geänderte System trainieren, sind jedenfalls mit den Daten der neuen An- und Abflugrouten programmiert.
VFSN-Info:
Skyguide ist für die Flugsicherung verantwortlich. Skyguide ist eine Aktiengesellschaft, welche zu über 99% dem Bund gehört. Sie wird vom BAZL beauftragt und beaufsichtigt.
Siehe auch: Bundesrat setzt revidierte strategische Ziele für skyguide in Kraft (UVEK)