Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrtinfrastruktur. Er besteht aus dem Konzeptteil mit generellen Vorgaben sowie dem Gesamtnetz der Flugplätze und dem Objektteil mit den einzelnen SIL-Objektblättern. Darin werden die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert. Der SIL bildet die Grundlage für die Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb der zivilen Flugplätze. Der bisherige Konzeptteil des SIL aus dem Jahr 2000 erfüllte seine Funktion als Planungsinstrument nur noch lückenhaft, da er auf den Entwicklungsvorstellungen der 1990er Jahre beruht.
Gestützt unter anderem auf den luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates von 2016 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Konzeptteil umfassend überarbeitet und aktualisiert. Der SIL soll seine Funktion als Leitlinie für die Interessenabwägung bei Bauvorhaben und beim Betrieb der Luftfahrtinfrastruktur weiterhin erfüllen können, soweit die Gesetzgebung einen Ermessensspielraum offenlässt.
Stärker im Mittelpunkt stehen im neuen Konzeptteil das öffentliche Interesse am Luftverkehr, der auf den jeweiligen Flugplätzen stattfinden soll, sowie die künftige Entwicklung im Linienverkehr. Grössere Bedeutung erhalten auch der Erhalt und die zivile Umnutzung ehemaliger Militärflugplätze. Berücksichtigt sind zudem die vom Bundesrat 2015 verabschiedeten Grundsätze zu den Gebirgslandeplätzen.
Während der öffentlichen Auflage im Sommer 2018 sind rund 6300 Stellungnahmen eingegangen, davon rund 6100 Musterstellungnahmen von Mitgliedern der Schutzverbände um den Flughafen Zürich. Kritik gab es zum einen von der Wirtschaft und den bürgerlichen Parteien, die sich eine stärkere Fokussierung auf Kapazitätsengpässe im Linienverkehr gewünscht hätten. Zum anderen forderten Umweltverbände und linke Parteien eine stärkere Berücksichtigung von Klimaschutzmassnahmen. Sie kritisierten zudem, dass sich die Landesflughäfen entlang der Nachfrage entwickeln sollen.
In der Überarbeitung erhielten die Themen «Umwelt und «Gesellschaft» mehr Gewicht. Konkret bedeutet dies, dass die Behörden den Schutz von Bevölkerung und Umwelt bei der Planung und Bewilligung der Luftfahrtinfrastruktur explizit zu berücksichtigen haben. Konkrete Massnahmen sind allerdings nicht im SIL-Konzeptteil festzulegen; dieser dient ausschliesslich der raumplanerischen Sicherung und räumlichen Abstimmung der Flugplätze. Klimaschutz-Massnahmen des zivilen Luftverkehrs sind in anderen Instrumenten umzusetzen, nämlich im CO2-Gesetz. Die vom Bundesrat bereits genehmigten SIL-Objektblätter, insbesondere auch für die drei Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel-Mulhouse, behalten mit dem überarbeiteten SIL-Konzeptteil ihre Gültigkeit.