von Nils Köhler
Seit 20 Jahren trübt der sogenannte Fluglärmstreit um Starts und Landungen am Flughafen Zürich das Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz. Im Jahr 2000 kündigte die damalige Rotgrüne Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Jahr 1984, die eigentlich die Fluglärmbelastung der deutschen Bevölkerung durch den stetig wachsenden Flughafen Zürich (elf Kilometer von der Grenze entfernt) begrenzen sollte. Seither hat sich trotz unzähliger Initiativen und Verhandlungen kaum etwas geändert. Die Schweiz fordert mehr Freiheiten im süddeutschen Lauftraum, während Berlin dies bislang offiziell ablehnt. Es geht um Milliarden.
Mehr Klarheit am 1. April
Mit einer neuen Initiative versuchen nun der Landrat des betroffenen Kreises Waldhut und einige CDU-Bundestagsangeordnete um den Lauchringer Felix Schreiner einen neuen Anlauf zur Lösung. Ziel sei „ein strukturiertes Verfahren“, so Schreiner gegenüber dieser Zeitung. Dazu soll der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, „eine langfristige Lösung des Fluglärmstreits erarbeiten“, wie der Abgeordnete weiter erläutert. „Die Rolle Wolfgang Schneiderhans bestünde darin, dass er ebendiese Struktur für den Verhandlungs- und Einigungsprozess setzt und begleitet.“ Am Ende „dieses Verhandlungsprozesses könnte ein neuer Staatsvertrag stehen“, heißt es weiter. Geplant ist nun eine Veranstaltung mit Schneiderhan am 1. April in der Mehrzweckhall in Hohentengen am Hochrhein.
Von Mediation bis Verhandlungen
War anfangs noch von einer Mediatoren-Rolle ähnlich der von Heiner Geißler beim Bahnprojekt Stuttgart 21 die Rede, so macht nun das Wort „Verhandlung“ die Runde. Auch in der Schweiz wird darüber diskutiert. So heißt es im Blog der gut informierten Zürcher Südschneiser, dass die Gespräche „zwischen von beiden Ländern speziell dafür Beauftragten“ erfolgen würden.
Davon wollen aber weder Berlin noch Bern etwas wissen. So lässt das für die Luftfahrt zuständige Schweizer Bazl auf Anfrage dieser Zeitung durchblicken, von der Vermittlungsinitiative aus Deutschland über eine Pressemitteilung des Landrats in Waldshut erfahren zu haben. Die habe man „zur Kenntnis genommen“, erklärt Bazl-Sprecher Urs Holderegger knapp. Im übrigen verweist er auf den Staatsvertrag mit Deutschland aus dem Jahr
2012, der zwar von beiden Seiten unterzeichnet wurde, am Ende aber nicht mehr die parlamentarische Hürde nahm. Damit „ist bereits eine Vereinbarung vorhanden“, so Holderegger. Im übrigen habe die Schweiz „stets ihre Bereitschaft erklärt, von deutscher Seite aufgetauchte Fragen zu klären“.
Schneiderhan will seine Mission nicht kommentieren
Auffallend zurückhaltend gibt sich auch das Bundesverkehrsministerium mit Blick auf vermeintliche Vermittlungen. Auf Nachfrage hieß es lediglich, dass es von „Gesprächen“ des Ex-Generals mit „allen Beteiligten“ Kenntnis habe. Aufklärung könnte nun von Schneiderhan selbst kommen, doch der wollte sich vor dem 1. April nicht dazu äußern.
Schweiz lehnt UVP nach der ESPOO-Konvention ab
Derweil droht Bern und Stuttgart Ungemach aus einer ganz anderen Richtung. Im
Zusammenhang mit dem Ausbau des Pistensystems am Flughafen Zürich und der angestrebten
Änderung des Betriebsreglements wäre die Schweiz verpflichtet, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) laut ESPOO-Konvention zu erstellen. Damit könnten die Auswirkungen der Maßnahmen für Deutschland transparent werden. Doch dazu ist es bislang nicht gekommen. Denn Bern lehnt dieses Vorgehen strikt ab, während sich Stuttgart und Berlin den Schwarzen Peter gegenseitig zuschoben, von Bern eine UVP einzufordern.
Der Streit ist auf internationaler Ebene angekommen
Jetzt könnte sich der Nebel lichten. So beschäftigt sich seit vielen Monaten die UNECE mit dem pikanten Fall. Die Organisation der UN mit Sitz in Genf hat die Aufgabe, über die Einhaltung der ESPOO-Konvention durch die Vertragsstaaten zu wachen. Die UNECE wurde von der Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastung am Hochrhein angerufen. Nicht zuletzt, weil die Einflugschneise über einem Gebiet an der Schweizer Grenze liegt, das für ein unterirdisches Atommülllager mit oberirdischer Verpackungsanlage für hochgradig strahlenden Atommüll in Frage kommt. Dass sich die UNECE dafür ernsthaft interessiert, darauf deutet schon der umfangreiche Schriftwechsel hin. Aus einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums an die UNECE, die dem SÜDKURIER vorliegt, geht hervor, dass man in Berlin erhebliche Auswirkungen durch die künftigen An- und Abflüge in Zürich für möglich hält.
Landesregierung schont die Schweiz bei einer UVP
Allerdings sei die zuständige Landesregierung in Stuttgart nach wie vor der Meinung, dass man von der Schweiz keine UVP laut ESPOO verlangen werde. Mit Rücksicht auf die Schweizer Befindlichkeiten verzichtet Stuttgart los offenbar auf Schutzmechanismen für die eigene Bevölkerung. Was die Schweizer Seite angeht, so habe man trotz abgelaufener Frist noch keine Stellungnahme bekommen, heißt es in einer auf ihrer Internetseite kürzlich veröffentlichten Mitteilung der UNECE und reagierte verschnupft mit einer Fristverlängerung. Die UNECE- Kommission will in den nächsten Wochen erneut das Thema behandeln – wohl noch vor dem Auftritt Schneiderhans in Hohentengen. Gut möglich, dass der „Vermittlungsprozess“ in eine ganz neue Richtung läuft.