Die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) hat die geplante Richtplanrevision für den Flughafen Zürich vorberaten und empfiehlt dem Plenum in ihrer Mehrheit die Annahme. Es war mehr Pflichterfüllung als Vergnügen. In der am Donnerstag versandten Mitteilung steht: «Die Kevu hat die an sich wenig befriedigende Aufgabe des Nachvollzugs einer Bundesvorgabe (der Bund kann den Kanton übersteuern) ernst genommen und sich dokumentieren lassen; das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wurde zur Anhörung geladen.» Die vorgesehenen Änderungen vollziehen nach, was der Bundesrat 2017 im Sachplan Infrastruktur des Bundes (SIL) für den Flughafen festgelegt hat.
Kreuzungspunkte führen zu Verspätungen
Als bedeutendste (und umstrittenste) Änderung kamen Südstarts geradeaus hinzu. Sie sollen künftig bei Bise möglich sein. Das heutige Konzept mit Landungen auf die Piste 14 und Starts ab der Piste 10 weist diverse Kreuzungspunkte für die Flugzeuge auf. Folglich sind weniger Flüge möglich. Es kommt zu Verspätungen, die sich bis Betriebsschluss fortsetzen können.
Entsprechend müssen im Richtplan die Abgrenzungslinien der Ein- und Abflugrouten angepasst werden. Sie verändern sich insgesamt nicht allzu sehr. Doch werden sie nun als verbindlich vermerkt. Bei der Gesamtrevision des Richtplans 2014 wurden sie als provisorisch eingetragen, weil man noch auf eine Einigung mit Deutschland hoffte, womit dann wieder alles anders würde.
Auch wenn letztlich alles Formsache ist, eine Minderheit in der Kevu beantragt die Ablehnung. Es widerstrebe ihr, aktiv zu etwas Ja sagen zu müssen, dessen Auswirkungen sie nicht gut finde, sagt Kevu-Mitglied Franziska Barmettler (GLP, Zürich). Das betrifft auch die allfälligen Verlängerungen der Pisten 28 und 32. Diese sollen als «Koordinationshinweise» im Richtplan Erwähnung finden.
Die Pistenverlängerungen sind ebenfalls 2017 als Optionen in den SIL aufgenommen worden. Ziel ist, wie bei den Südstarts geradeaus, eine Entflechtung im Flugbetrieb und somit mehr Sicherheit.
Neues Betriebsreglement bereits beim BAZL beantragt
Die Pistenverlängerungen wären allerdings noch vom Kantonsrat und den Stimmberechtigten gutzuheissen. Ein neues Betriebsreglement mit Südstart geradeaus ist vom Flughafen bereits beim BAZL beantragt. 42 durchweg kritische Stellungnahmen seien dazu eingegangen, teilte das BAZL letzten Oktober mit. Die Inkraftsetzung, so hiess es, dürfte frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 erfolgen. Danach steht der Rechtsweg offen, der vermutlich durch alle Instanzen hindurch beschritten wird. Womit noch einige Jahre verstreichen werden.
Dass der Bundesrat im SIL Vorgaben für die Flughäfen festlegt bezüglich Leistung und Kapazität, geht auf die ehemalige Bundesrätin Doris Leuthard zurück. Sie strebte mehr Einfluss des Bundes auf die Flughäfen an und wollte ursprünglich National- und Ständerat entscheiden lassen. Die Zuständigkeit des Bundesrates stellte einen Kompromiss dar. Die nun einzulegende Pro-forma-Schlaufe im Zürcher Kantonsrat ist eine Folge davon.