Liebe Mitglieder
Eines Rechtsstaates unwürdig. 18 Jahre für ein Bundesgerichtsurteil in Sachen Entschädigung. So lange dauert das nicht einmal in einem Bananenstaat!
Die wichtigsten News:
- Der Rückblick auf eine interessante GV: Medienmitteilung zur GV VFSN 2019 (VFSN).
- Wir wünschen den Initianten bei der Abstimmung viel Erfolg und hoffen, dass sie im Falle einer Annahme, ihre Forderungen in Bern auch durchbringen: Initiative will Flugverkehr über Genf drastisch limitieren (SRF).
- Seit der Abstimmung über die Plafonierungsinitiative/ZFI müsste eigentlich allgemein bekannt sein: Der Kanton Zürich kann (leider) weder etwas bestimmen noch etwas am Flughafen durchsetzen, der Regierungsrat kann sich lediglich beim Bundesrat für das Zürcher Anliegen einsetzen. Wie sehr Bern auf Zürich Rücksicht nimmt, haben wir beim Flughafen Dübendorf gesehen: gar nicht. Somit ist es leider eine Illusion, dass die grünen Kantonsräte die guten Ideen „einfach mal schnell“ umsetzen können: Die Klimastreiks zeigen langsam Wirkung (SZ).
- Ein Skandal. Der Flughafen hat alles unternommen, um sich von den berechtigen Forderungen der Anwohner zu drücken. Sogar der Lärmfünflieber wurde dazu missbraucht um Anwälte gegen die Anwohner zu bezahlen. Zum Glück hat das Bundesgericht für die Anwohner entscheiden. Obwohl wir Ruhe einer Entschädigung vorziehen würden: Sieg vor Bundesgericht nach 18 Jahren Kampf (ZU).
- Es muss ja nicht immer ein Direktflug sein. Oft ist der Direktzug ein Alternative: In diese europäischen Städte kommst du per Zug von der Schweiz aus ohne Umsteigen (watson).
- Es stimmt nicht, dass das Flugzeug grundsätzlich billiger als der Zug ist: Zug oder Flugzeug – was wirklich billiger ist (SZ).
- Interessante Frage: Was würde ein Flug kosten, wenn auf den Ticketkosten die gleichen Steuern erhoben würde wie bei den anderen Verkehrsmitteln: Flug Zürich–New York würde 1063 Fr kosten (20min).
Vor 15 Jahren...
- Das war schon vor 15 Jahren unglaublich. Jetzt ist es noch viel unglaublicher geworden: Das Bundesgericht gewährt der Klage gegen die Südanflüge keine aufschiebende Wirkung (VFSN).
- Die Erkenntnis dieses Artikel hat sich auch nach 5 Jahren nicht durchgesetzt: Globalisierung opfert Schwamendingen (ZSZ).
- Dieses Märchen wird auch heute noch erzählt: Die Mär von den Landerechten (TA).
- Sie haben sich heute noch nicht geärgert? Wir helfen gerne weiter. Wer diese Begründung zum Entzug der aufschiebenden Wirkung liest, ärgert sich zwangsläufig: Klage gegen Südanflüge abgewiesen (NZZ).
- Wer sich nicht ärgern möchte, der vergleicht diese BAZL- Sicherheitsbestimmungen zum Südanflug lieber nicht mit den BAZL-Argumentationen die den GNA "verunmöglichen": BAZL bewilligt neue Anflugroute entgegen eigenen Sicherheitsbestimmungen (VFSN).
Ausblick und Anlässe:
08.05.2019 Schneiser-Kafi in Uster, 17:30 – 18:30 Uhr
22.05.2019 Standaktion am Wochenmarkt Dübendorf, 08:00 – 11:30 Uhr
12.06.2019 Schneiser-Kafi in Horgen, 18:30 – 19:30 Uhr
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