Dem Flughafen Zürich und dem Kanton Zürich drohen Forderungen von mehr als 100 Hausbesitzern aus Opfikon-Glattbrugg. Laut Bundesgericht sind die Entschädigungsansprüche auf Grund der Zunahme des Fluglärms nicht verjährt.
Die Entschädigungen wurden in den Jahren 1998 und 1999 von einer Interessengemeinschaft von 126 Grundeigentümern beim Kanton Zürich als dem damaligen Flughafenhalter geltend gemacht. Begründet wurde dies mit der sprunghaften Zunahme des Fluglärms ab Herbst 1996.
Auszug:
Die Immissionsgrenzwerte seien bereits in den 70er- und 80er Jahren überschritten worden, hiess es in der Beschwerde. Die Grundeigentümer hätten damals ihre Forderungen stellen müssen. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren sei deshalb längst verstrichen.
Das Bundesgericht vertritt aber eine andere Ansicht. Gemäss einem am Samstag veröffentlichten Urteil hat es die Beschwerde von Unique und Kanton Zürich als unbegründet abgewiesen. Damit stützt es einen Entscheid der Eidgenössischen Schätzungskommission, die vor einem Jahr die Verjährungs-Einsprache von Unique abwies.
Gemäss Bundesgericht zählte die Stadt Opfikon seit jeher zu den fluglärmbelasteten Gemeinden, im Vergleich zu anderen Gemeinden befand sich Opfikon aber bis Mitte der 90er Jahre in einer einigermassen privilegierten Situation. Mit der Umstellung des Abflugbetriebs des Flughafens Zürich im Herbst 1996 habe sich die Lage entscheidend verändert.
... Unabhängig vom jüngsten Entscheid des Bundesgerichts drohen dem Flughafen Zürich weitere Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe. Dabei geht es unter anderem um Klagen in Zusammenhang mit den im Herbst 2003 neu eingeführten Südanflügen.