Gebühren der Schweizer Flugsicherung im europäischen Vergleich viel zu hoch
Der Bundesrat hat Skyguide Einsparungen in der Höhe von 16 Millionen Franken befohlen. Gleichzeitig will er der Flugsicherung zusätzliches Geld zukommen lassen.
Francesco Benini
Der Bundesrat hat den Verwaltungsrat des Flugsicherungsunternehmens Skyguide damit beauftragt, Kosten einzusparen. Dies hat der Generalsekretär des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Hans Werder, auf Anfrage bestätigt. Über den Umfang der Einsparungen will er keine Angaben machen. (NZZ, 8.8.04)Auszug:
Skyguide ist ein öffentliches Unternehmen in Privatrechtsform; das Aktienkapital ist zu über 99 Prozent im Besitz des Bundes. UVEK-Generalsekretär Werder erklärt auf Anfrage, dass der Bundesrat die Gebühren, die Skyguide bei den Fluggesellschaften einzieht, als zu hoch erachtet. Nach dem Einbruch des Luftverkehrs erhöhte Skyguide 2003 die Flugsicherungsgebühren um 60 Prozent.
...Da der Staatsvertrag mit Deutschland nicht zustande kam, fehlen Skyguide jährlich 30 Millionen Franken, die Deutschland für die Überwachung seines südlichen Flugraumes bezahlt hätte. Die Verhandlungen über eine neue Abgeltung gestalten sich schwierig, weil die Vereinheitlichung des europäischen Luftraums ansteht. Hans Werder erklärt, der Bundesrat sei sich bewusst, dass Skyguide ein Problem bei den Einnahmen habe. Im Budget 2005 hat er darum zusätzliches Geld vorgesehen: 13 Millionen Franken für die Spezialkosten der neuen Flugregime nach der deutschen Verordnung sowie rund 15 Millionen jährlich für die Kosten der Aufsicht, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt wahrnimmt.
Viel Geld hat Skyguide unlängst verloren, weil die Entwicklung des Flugsicherungssystems «Atmas» gescheitert ist. Skyguide wollte der Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung weismachen, dass von den investierten 55 Millionen Franken der Hauptteil für technisches Gerät ausgegeben worden sei, das weiterverwendet werde. Tatsächlich dürften die Ausgaben für die Entwicklung einer Software, die jetzt nicht mehr gebraucht wird, mindestens die Hälfte der investierten Summe ausmachen.