Auffallend waren die zahlreichen Sympathiebekundungen der Passanten für den Einsatz des VFSN in dieser Sache.
Ironischer Weise, oder müsste man sagen zynischer Weise, wurde gleichentags das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.10.2017 betreffend den Einsprachen von 16 Gemeinden, zwei Bürgerorganisationen und einer Stiftung, gegen den Flughafen Zürich betr. dem Plangenehmigungsverfahren für Schnellabrollwege der Piste 28 und 34 veröffentlicht. Glaubt man nach wie vor an unseren Rechtsstaat und den gesunden Menschenverstand der Richter so erstaunt es sehr. Mit diesem Urteil wird Gewinnoptimierung, Mobilität, Prestige etc. höher als der Schutz der Bevölkerung gewichtet. Die gemäss Urteil bewilligungsfähige Kapazitätsteigerung wird als lärmmässig „nicht relevant“ eingestuft. Dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und dem Anspruch nach Sicherheit wird im 40seitigen Urteil nicht Rechnung getragen. Wohin dies führen kann, erleidet die Bevölkerung heute täglich. Sie sehnt sich nach der Zeit vor 2003. Ob der VFSN das Urteil weiterziehen wird, kann erst nach einer vertieften Prüfung des Urteils entschieden werden.
Medienmitteilung VFSN, 30.10.2017
siehe auch:
Fluglärmgegner unterliegen vor Bundesverwaltungsgericht (NZZ)