In der Studie wird aber zugleich festgehalten: „Das verbleibende Risiko für unbeteiligte Dritte wird jedoch nicht in diese Abwägungen miteinbezogen. Rechtliche Vorschriften, die für die Geringhaltung dieses Risikos zu beachten wären, gibt es weder auf nationaler wie auf internationaler Ebene.“
Adolf Spörri, Präsident der Stiftung gegen Fluglärm, und Matthias Dutli, Präsident des 5000 Mitglieder zählenden VFSN sind sich einig, dass solche Vorschriften nicht nötig sind. „Die schweizerische Rechtsordnung untersagt es grundsätzlich, Dritte zu schädigen.“ Mit dem Offenen Brief fordern sie, dass das BAZL die Konsequenzen aus dem Resultat der Sicherheitsstudie zieht.
Weitere Auskünfte:Stiftung gegen Fluglärm Verein Flugschneise Süd - NEIN
Adolf Spörri Matthias Dutli
Präsident Präsident
spoerri@spoerrilaw.ch praesident@vfsn.ch
Offener Brief (PDF, 205 kB)
Assessment of third party risk around Zürich airport (PDF, 5.3 MB)
Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen im SIL (PDF, 7.5 MB)