Die vorgestellten Massnahmen sind ungenügend und berücksichtigen nur einen ganz kleinen Teil der täglich ab 6 Uhr von Aufwachreaktionen betroffenen Bevölkerung. Sie sind deshalb für den VFSN inakzeptabel.
Sechs Jahre nach dem das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG verpflichtet hat, Massnahmen zur Verringerung der Aufwachreaktion zu realisieren, soll nun ein kleiner Teil der betroffenen Bevölkerung marginalen Lärmschutz bekommen.
Zur Auswahl steht ein motorischer Fensterschliessmechanismus, der gemäss „Fachstelle Lärmschutz ZH“ so laut ist, dass er selbst Aufwachreaktionen erzeugen kann. Als Alternative bietet die Flughafen Zürich AG einen einfachen Schalldämmlüfter an, welcher bei geschlossenem Fenster für Frischluftzufuhr sorgt. Für ein besseres Modell mit Wärmerückgewinnung müssen die Betroffenen 850 Fr. pro Lüfter aus dem eigenen Sack bezahlen. Weil dem Perimeter des Schutzkonzeptes Süd jeglicher Realitätsbezug fehlt, hat das Nachbarhaus auf der anderen Strassenseite keinen Fluglärm und hat somit keinen Anspruch auf Lärmschutz.
Einmal mehr zeigt die Flughafen Zürich AG, dass für sie die fluglärmgeplagte Bevölkerung nichts anderes als ein Störfaktor ist. Kapazitätsmaximierung und Gewinnoptimierung, dafür ist der Flughafen Zürich AG jedes Mittel recht, dass die Bevölkerung rund um den Flughafen dafür die Zeche bezahlt ist nicht von Interesse.
Matthias Dutli, Präsident VFSN, 22.07.2016