Die Verlängerung der Pisten 28 und 32 bleibt möglich. Der Bundesrat hat die kantonalen Vorgaben für den Flughafen im entscheidenden Punkt korrigiert.
Der Entscheid des Kantonsrats vom 24. März 2014 hallte in Bern nach: Gegen den Antrag des Regierungsrats strich das Parlament damals mit 93 zu 76 Stimmen einen Ausbau des Pistensystems in Kloten aus dem kantonalen Richtplan. Konkret geht es um die Option, die Piste 28 Richtung Westen (Rümlang) und die Piste 32 nach Norden (Höri) zu verlängern.
Bern überstimmt Zürich
Allerdings muss der Bundesrat den Richtplan jeweils genehmigen. Das hat er am Freitag auch getan, aber die Raumsicherung für die Pistenverlängerungen wieder eingetragen, und sich damit über den Kanton Zürich hinweggesetzt. Damit hat er eine Differenz zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt des Bundes beseitigt. Dort sind diese Anpassungen am Pistensystem enthalten.
Weiter hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Betriebsreglement 2014 auch die Lärmbelastungskurve für den Flughafen Zürich angepasst. Das führt gemäss dem Communiqué im Westen und Süden des Flughafens zu Verschiebungen der Lärmbelastung im Nachtbetrieb.
Volk uneinig mit Kantonsrat
Konkrete Pläne zur Verlängerung der beiden Pisten 28 und 32 gibt es zwar nicht. Sie werden aber aus Sicherheitsgründen und im Falle weiterer Anflugbeschränkungen durch Deutschland als notwendig erachtet. Anders als der Kantonsrat hat das Zürcher Volk 2011 mit der Ablehnung einer Behördeninitiative ein Verbot von Pistenausbauten indirekt abgelehnt.