Die zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf wird stark spürbare (hörbare) Konsequenzen für den ganzen Süden haben. Erheben Sie Einspruch beim BAZL!
Die Konsequenzen der zivilaviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf:
Die Privatfliegerei wird vom Flughafen Zürich-Kloten nach Dübendorf ausgelagert. Das bringt zusätzlichen Lärm, zudem zu Zeiten, an denen der Flugplatz Dübendorf bisher nicht benutzt werden durfte.
Dadurch wird am Flughafen Zürich-Kloten Kapazität frei für schwere und dementsprechend laute Linienflugzeuge. Was wiederum zu noch mehr Lärm führen würde.
Bitte erheben Sie Einspruch gegen die zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf. Hier die Mustervorlagen:
20150903-BF-Mustereinsprache SPM und SIL.docx (Word)
sollte das nicht funktionieren:
20150903-BF-Mustereinsprache SPM und SIL.pdf (PDF)
Termin: Einsprache muss bis zum 23.09.2015 erfolgt sein!