Das SIL-Objektblatt Flughafen Zürich enthält unter anderem die Rahmenbedingungen für den Flughafenbetrieb, während das Betriebsreglement den Betrieb im Detail regelt. Am 26. Juni 2013 hatte der Bundesrat nach jahrelangem Koordinationsprozess das geltende SIL-Objektblatt festgelegt.
In der Folge reichte die Flughafen Zürich AG (FZAG) beim Bund ein Gesuch um Änderung des Betriebsreglements ein. Diese betreffen im Wesentlichen Massnahmen, die sich aus dem Bericht «Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich» ergeben.
Aufgrund dieses Gesuchs erachtet der Bund nun eine vorgängige Anpassung des SIL-Objektblattes für notwendig. Von der FZAG beantragte Änderungen des Betriebsreglements kann der Bund grundsätzlich nur dann genehmigen, wenn sie dem SIL-Objektblatt entsprechen. Jedoch bedingt nicht jede noch so geringe Änderung des Betriebsreglements eine Anpassung des SIL-Objektblattes.
Die Auswirkungen dieser beantragten Änderungen auf das SIL-Objektblatt sind jedoch entweder zeitlich befristet oder aber sie verändern das «Gebiet mit Lärmauswirkungen» gemäss geltendem SIL-Objektblatt nicht wesentlich. Der Regierungsrat ist deshalb der Auffassung, dass eine vorgängige, erneute Anpassung des SIL-Objektblattes nicht nötig ist.
Hinzu kommt, dass diese Anpassung keine zwei Jahre nach Festsetzung des SIL-Objektblattes durch den Bundesrat und nur wenige Monate nach Festsetzung des Kantonalen Richtplans erfolgen soll. Das Verfahren zur Bereinigung der Differenzen zwischen SIL-Objektblatt und dem Kantonalen Richtplan ist zudem noch hängig. Für den Kanton Zürich ist die Verlässlichkeit der planerischen Rahmenbedingungen in der Flughafenregion zentral. Die vom Bund vorgesehene Anpassung des SIL-Objektblattes würde jedoch die Planungs- und Rechtssicherheit in Frage stellen.
Der Regierungsrat lehnt deshalb die vorgesehene Anpassung des SIL-Objektblattes ab und hat dem Bund in seiner Stellungnahme beantragt, darauf zu verzichten.