BAZL genehmigt Lärmschutzkonzept Süd (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL genehmigt das völlig unzureichende, aber dafür kostengünstige Konzept der Flughafen Zürich AG. Damit wird einmal mehr das Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2010 missachtet.

Das Bundesgericht hat im Dezember 2010 einen umfassenden und wirkungsvollen Schutz der Bevölkerung im Süden gefordert. Die in der Folge von der Flughafen Zürich AG vorgeschlagenen Schutz-Massnahmen, wie auch der Perimeter sind unzureichend und nicht im Sinne des Bundesgerichtes. Die gemäss BG-Urteil und der ETH Lärmstudie 2000 äussert sensible Randstunde von 6 - 7 Uhr, kann nur mit einem Lärmgrenzwert für die Nacht einigermassen sinnvoll abgebildet werden. Der Perimeter für das Konzept hat sich an einem solchen Lärmgrenzwert auszurichten und nicht an einem Perimeter der für die Klammerung von Dachziegeln definiert wurde.

Mit der Genehmigung dieses Alibischutzkonzeptes demonstriert das BAZL einmal mehr seine Geringschätzung gegenüber der betroffenen Bevölkerung. Dass sich das BAZL zudem 2 Jahre Zeit nimmt für diese Entscheidung und der Flughafen Zürich AG weitere 2 Jahre Zeit gewährt um einen Perimeter nach akustischen Kriterien zu definieren ist eine schallende Ohrfeige an die betroffene Bevölkerung und eine krasse Missachtung des Bundesgerichtes.

Der VFSN erwägt rechtliche und politische Schritte, um gegen dieses skandalöse Agieren des BAZL vorzugehen.

Medienmitteilung VFSN, 06.12.2013

Kontakt:
Thomas Morf, Präsident, praesident@vfsn.ch




siehe auch:
BAZL genehmigt Lärmschutzkonzept Süd für den Flughafen Zürich (BAZL)
Für die Südschneiser sind die eigenwilligen Motörchen ein Hohn (NZZ)