Aus Rücksicht auf die Bevölkerung von Bern und das Parlament wurden wir aufgefordert, auf die Demonstration von authentischem Startlärm zu verzichten. Wir erwarten vom Bundesrat und dem Parlament die gleiche Rücksicht, wenn sie darüber diskutieren, diesen offensichtlich auch nur für 5 Minuten unerträglichen Lärm täglich und für mehrere Stunden zehntausenden von Menschen zuzumuten.
Mehr Fluglärm für mehr Menschen als mit dem Südstart Straight 16 ist nicht mehr möglich. Dass Frau Bundesrätin Leuthard die Absicht geäussert hat, den Straight 16 auch während den Spitzenzeiten zuzulassen können wir nicht verstehen. Damit wird für tausende von Familien ihr Zuhause in Schwamendingen zur Hölle.
Gemäss Bundesgerichtsurteil 1c_174/2010 verstossen die Fluglärmverteilung und der Südstart straight gegen das Raumplanungs- und das Umweltschutzgesetz. Zudem verstösst der Südstart straight gegen das Flughafengesetz (ZFI). Wir können es nicht verstehen, dass Frau Bundesrätin Leuthard als Juristin solche Gesetzesverstösse aktiv unterstützt.
Im Interesse der Nachhaltigkeit, der Umwelt und der Bevölkerung von Schwamendingen und den Regionen südlich des Flughafens fordern die Unterzeichnenden den Bundesrat auf, Südstarts straight nicht zuzulassen und diese im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) als unzulässig zu definieren.
Medienmitteilung, 26.09.2013
Initianten der Petition:
Quartierverein Schwamendingen
HEV Dübendorf & Oberes Glattal
Verein Flugschneise Süd - NEIN
Kontakt:
Thomas Morf, VFSN, Mail: praesident@vfsn.ch
Maya Burri-Wenger, QV Schwamendingen, Mail: maya.burri-wenger@qvs.ch